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Provisionen für Baufinanzierungen - Gerichtliche Kontrolle der Abschlussgebühr

(PM) Leipzig, 15.12.2010 - Beinahe jeder Bankberater empfiehlt seinen Kunden den Abschluss eines Bausparvertrages, um für zukünftige, größere Investitionen frühzeitig gerüstet zu sein. Das angesparte Geld kann dann für notwendige Baumaßnahmen oder Sanierungsarbeiten im eigenen Haus oder der Wohnung genutzt werden. Die jeweilige Bausparkasse oder Bank setzt für die Laufzeit des Vertrages einen Zinssatz fest, zu dem das Geld angelegt wird. Meist handelt es sich dabei um einen festen Betrag, der jeden Monat eingezahlt wird. Für die Beratung steht dem Vermittler rechtlich eine Provision zu. Das Onlineportal www.geld.de informiert über die momentane Rechtslage.

Die Provision bei Bausparverträgen ist eine allgemeine Regelung, die als Aufwandsentschädigung nach erfolgreichem Abschluss eines Bausparvertrages fällig wird und dem jeweiligen Mittler rechtlich zusteht.

Eine kürzlich erlassene Klage des Verbraucherschutzes im Bundesland Nordrhein-Westfalen gegen dieses Versicherungsmodell wurde abgewiesen. Der Bundesgerichtshof ermittelte, dass dem Kunden beim Wegfall der Provision trotzdem anderweitig Kosten in Rechnung gestellt werden müssten. Andererseits kann das System nicht finanziert werden und so fallen in dieser Variante höhere Zinsen und Tilgungsraten an. Derartige Kosten würden sich somit auf ähnliche Beträge belaufen, wie die derzeitig übliche Provision für den Vermittler der Baufinanzierung ( www.geld.de/baufinanzierung.html ). Der verantwortliche Richter betonte zudem, dass diese Provision letztlich auch dem Investierenden zugute kommt, da die Bank nur so über die nötigen finanziellen Rücklagen für eine zeitgemäße Auszahlung der Sparsummen im Baufinanzierungsvertrag verfügt. Somit hilft die Werbung neuer Kunden nicht nur dem Vermittler.

Im Gegensatz zu beispielsweise Lebensversicherungen sind Bausparverträge jedoch in Sachen Provision weitaus günstiger und leichter zu durchschauen.

Weitere Informationen:
blog.geld.de/baufinanzierung/provision-bei-bausparvertraegen-ist-rechtmaessig/33728.html
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