Pressemitteilung, 09.09.2007 - 21:34 Uhr
Perspektive Mittelstand
Restschuldbefreiung nach neuem EU-Recht für Ärzte und andere Freiberufler
(PM) , 09.09.2007 - In Großbritannien ist eine Restschuldbefreiung – beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – schon innerhalb von 12 Monaten legaler Standard, auf den Sie ein Recht haben. Gemäß der neueren EU-Rechtsprechung können daher auch deutsche Ärzte viel schneller schuldenfrei sein, wenn sie nach England umziehen! Die Frist dafür wurde 2006 sogar noch verkürzt – vorher waren es auch nur 3 statt der deutschen 7 Jahre. Es gibt in England keine Prozeßkostenhilfe, Anwalt und Gericht müssen Sie dort immer selber bezahlen. Sie müssen mindestens 20 000 Pfund Schulden haben, um in das Verfahren einsteigen zu dürfen. Innerhalb der EU auszuwandern - z.B. nach England - ist möglich, solange das Verfahren gegen Sie noch nicht per Gerichtsbeschluß eröffnet ist. Nicht Ihr Antrag zählt dafür, sondern die oft verzögert erfolgende schriftliche Reaktion des Gerichtes! Englische Gerichte verlangen dann, daß Sie glaubhaft Ihren Lebensmittelpunkt (main of interest) nach Great Britain verlegt haben. Es gibt in England deutschsprachige Spezialisten, die Ihnen die dafür wichtigen Tips geben und Sie begleiten. Ihre Familie muß nicht mit ins Ausland gehen. Es reicht den britischen Richtern, daß Sie persönlich jetzt definitiv in England leben wollen. Sie dürfen später wieder nach Deutschland ziehen – die Schuldbefreiung gilt auch hier! Weitere Tips im pesönlichen Kontakt mit dem Team der Ärztegenossenschaft www.COHED.de