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Private Krankenversicherung bei Hartz IV

Versicherungspflicht trifft Arbeitslose
(PM) Leipzig, 03.12.2010 - Die Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht hat viele Vorteile für das Gesundheitswesen, allerdings sind damit für einige Menschen erhebliche Schwierigkeiten verbunden. Diese Probleme werden derzeit öffentlich diskutiert. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de informiert über die Lage in Deutschland und aktuelle Lösungsvorschläge.

Besonders für Privatversicherte kann sich die Versicherungspflicht im Falle beruflicher Rückschläge als problematisch erweisen. Wer als Privatunternehmer oder Freiberufler Insolvenz anmelden muss und anschließend Arbeitslosengeld beantragt, ist in der Regel besonders hart betroffen. Die hohen Beiträge für die private Versicherung können in der schwierigen finanziellen Situation zu einer weiteren Verschuldung führen. Die Bundesregierung diskutiert daher die Möglichkeit, den Basistarif (www.private-krankenversicherung.de/pkv-ratgeber/basistarif/) in diesen Fällen deutlich zu reduzieren. Damit würde ein Hartz-IV-Empfänger automatisch auf einen geringeren Beitragssatz heruntergestuft. Die Deckungslücke sollten dann die Versicherungsunternehmen tragen.

Eine andere Variante wäre die Rückkehr der Privatversicherten zu einem gesetzlichen Krankenversicherer, die derzeit nicht möglich ist. Hartz-IV-Empfänger würden infolge einer solchen Regelung automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung umgesiedelt. Aus Sicht von Vertretern mancher Parteien, etwa der FDP, kommen beide Optionen nicht infrage. So ist daneben beispielsweise die Übernahme der Kosten durch die Jobcenter im Gespräch.

Weitere Informationen:
news.private-krankenversicherung.de/neue-regelung-bei-hartz-4-und-basistarif/337485.html
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