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Pressemitteilung

Private Krankenversicherung 2014: Einkommensgrenzen

Bereits in 2013 wurden die Kennzahlen für die Sozialversicherungen bekannt gegeben. Hierzu gehören die Beitragsbemessungsgrenzen ebenso wie die Versicherungspflichtgrenze bzw die Jahresarbeitsentgeltgrenze
(PM) Bremen, 20.12.2013 - Bei der Einkommensgrenze handelt es sich um ein Mindesteinkommen und eine Mindestanforderung, die im Versicherungswesen, speziell im privaten Versicherungsbereich, gesetzt ist und erfüllt werden muss. Diese Grenze spielt insbesondere bei der Berechnung und bei der Festsetzung des Basistarifs innerhalb der PKV, siehe PKV Rechner auf www.rechner-private-krankenversicherung.de/

Jeder Privatversicherer ist vom deutschen Gesetzgeber verpflichtet worden, Tarife auszuarbeiten und anzubieten, die sich entsprechend an den Krankenversicherungen der gesetzlichen Versicherer richten. Dies betrifft auch den Umfang der Leistung, den der Versicherer im Versicherungsfall leistet, wie auch die Höhe des Beitrags, den der Versicherte selber zu leisten hat.

Innerhalb des Basistarifs wurde der Versicherungsbeitrag des Versicherten entsprechend den Bedingungen des GKV angepasst. Das bedeutet, dass der Versicherte innerhalb der PKV keinen höheren Beitrag zu entrichten hat, als wenn er in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert wäre und dort seine Beiträge entrichten würde.

Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung muss im einzelnen differenziert werden, nämlich jener Beitragsbemessungsgrenze, die als Grundlage für die Versicherung der Renten oder Rentenversicherung dient, auch allgemeine oder knappschaftliche Rentenversicherung genannt, dann jener, die im Bereich der Arbeitslosenversicherung und dann wieder bei der Pflege- und Krankenversicherung herangezogen wird.

Nach dieser Beitragsbemessungsgrenze werden die Maximalbeträge der Beiträge zur Krankenversicherung errechnet, die in der GKV entrichtet werdne müssen. Das bedeutet, der Beitragssatz in GKV richtet sich als Referenzwert an die Beitragsbemessungsgrenze, ganz anders also als im Vergleich dazu der Beitrag in der PKV, der privaten Krankenversichrung. Übersteigt das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, so hat das auf den Beitragssatz des Versicherten keinen Einfluss mehr, da dieser in der Höhe dieser Grenze den Maximalbeitragssatz erreicht hat und von da an auf dieser Stufe gedeckelt bleibt.

Nach der Beitragsbemessungsgrenze richtet sich auch der pflichtige Anteil auf Arbeitgeberseite, des Arbeitgeberzuschusses. Diese Grenze bzw. Bemessungshöhe und der einhetliche Krankenkassenbeitrag (welcher derzeit bei 15,5% liegt) bilden den Zuschuss des Arbeitgebers in der Zusammensetzung seines Pflichtanteils.

Innerhalb der Sozialversicherung werden weitere verschiedene Begriffe und Bezeichnungen für diverse Grenzen verwendet. Diese dürfen nicht miteinander vermischt werden, in den seltensten Fällen sind die Begriffe austauschbar verwendbar. Parallel zur Beitragsbemessungsgrenze gibt ers auch noch die Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. auch noch die Versicherungspflichtgrenze.

Letztere, die Versicherungspflichtgrenze ist identisch mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze, allerdings völlig von der Beitragsbemessungsgrenze zu unterscheiden. Diese Unterscheidung fällt heute sogar noch leichter, als noch vor einigen Jahren. In jener Zeit war die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze, also der Grenze im Bereich der privaten Krankenversicherung, in der Höhe noch identisch und damit manchmal zum verwechseln ähnlich.

Diese an sich verschiedenen Einkommensgrenzen wurden somit häufig verwechselt. Seit dem Jahr 2003 ist diese Gefahr etwas geringer, da in diesem Jahr der Gesetzgeber zwei unterschiedliche Grenzen der Einkommen einführte. Dies lag hauptsächlich an der finanziellen Schieflage in der Branche des gesetzlichen Krankenversicherung. Dennoch ist den beiden Grenzen eine entscheidende Gemeinsamkeit geblieben: beide werden jedes Jahr an die Höhe und den Grad des Bruttolohns der Versicherten angeglichen. Weitere Informationen auf www.private-krankenversicherung-test.de/
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