VOLLTEXTSUCHE
Pressearchiv
Prior Inkasso GmbH
Pressemitteilung

Prior Inkasso GmbH: "Drohende Verjährung von Ausstehenden Forderungen zum Jahresende"

Der Inkasso Spezialist bietet die unverzügliche Beitreibung von ausstehenden Forderungen.
(PM) Hamm, 22.10.2010 - Wie in jedem Jahr werden auch diesmal zum 31.Dezember in Deutschland wieder Forderungsbeträge in Millionenhöhe verjähren. Die Gründe dafür seien laut Aussage von Thomas Hoffmann, Pressesprecher der Prior Inkasso GmbH: "Dass viele Gläubiger ihre Ansprüche nicht rechtzeitig geltend machen". Dies würde einerseits daran liegen das zahlreichen Forderungsinhabern die Verjährungsfristen überhaupt nicht bekannt sind, und andererseits liegt es auch daran das die Forderungsinhaber mit der Beitreibung oft so lange zögern bis es zu spät ist.

Die Empfehlung der Prior Inkasso GmbH lautet daher: "Leiten Sie mit Blick auf ihre ausstehenden Forderungen die zum Ende des Jahres zu verjähren drohen , unverzüglich die Beitreibung mittels eines professionellem Forderungsmanagements ein".

In der regel gilt für Forderungen die so genannte regelmäßige Verjährungsfrist welche bei drei Jahren liegt. Diese dreijährige Frist beginnt am Ende des Jahres in dem die Forderung fällig geworden ist. Dies bedeutet gleichzeitig das insbesondere Rechnungen aus dem Jahr 2007 zum Ende diesen Jahres zu verjähren drohen.

Verhindert werden kann die Verjährung durch eine Hemmung oder einen Neubeginn. Eine Hemmung erfolgt z.B. durch die Zustellung eines Mahnbescheides oder aber durch Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner, wobei der Forderungsinhaber in der Lage sein sollte, diese Verhandlungen auch zu beweisen. Gesetz dem Fall des Anerkenntnisses durch den Schuldner beginnt die Verjährung neu zu laufen.

Durch außergerichtliche Mahnungen wird der Eintritt der Verjährung nicht verhindert. Im Zweifelsfall sollte jedoch immer ein Fachmann zu Rate gezogen werden da es neben der dreijährigen Verjährungsfrist auch noch spezielle kürzere sowie längere Fristen gibt.

Die rechtzeitige Zustellung des Mahnbescheides beim Schuldner ist für die Hemmung der Verjährung durch gerichtlichen Mahnbescheid dringend erforderlich. Dabei kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn der Schuldner verzogen ist oder wenn Name bzw. die Firmierung nicht genau bekannt sind. Da sich die Ermittlung der erforderlichen Daten oftmals hinziehen kann, rückt eine Verjährung der Forderungen schneller näher als gedacht. Daher ist darauf zu achten, dass je länger ein Gläubiger wartet, die Gefahr umso größer ist, dass sich eine Verjährung nicht mehr verhindern lässt.

Prior Inkasso Pressesprecher Thomas Hoffmann rät allen Gläubigern: "Leiten sie eine Beitreibung ausstehender Forderungen unverzüglich ein. Gerade mit Blick auf die Forderungen die zum Ende des Jahres zu Verjähren drohen".

Gläubiger sollten sich merken: Je länger sie mit der Beitreibung warten - umso größer ist die Gefahr das sich der Eintritt der Verjährung nicht mehr verhindern lässt. Damit sich die Kunden der Prior Inkasso GmbH auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können übernimmt der Inkasso Profi die Beitreibung der ausstehenden Forderungen mittels eines professionellem Forderungsmanagements.

Weitere Informationen unter www.priorinkasso.de
ANLAGEN
PRESSEKONTAKT
Prior Inkasso GmbH
Herr Thomas Hoffmann
Münsterstrasse 5
59065 Hamm
++49-0-23819693640
E-Mail senden
Homepage
ZUM AUTOR
�BER PRIOR INKASSO GMBH

Die Prior Inkasso GmbH ist ein Inkassounternehmen mit Sitz in Hamm in Westfalen. Das Leistungsspektrum des Inkasso-Spezialisten verfügt über weitreichende Möglichkeiten, die das Forderungsmanagement angehen und darüber hinaus noch Dienstleistungen die Unternehmen helfen, finanziellen Risiken gezielt zu vermeiden.
DRUCKEN| VERSENDEN | RSS-FEED |
SOCIAL WEB
PRESSEFACH
Prior Inkasso GmbH
Münsterstrasse 5
59065 Hamm
zum Pressefach
Anzeige
PRESSEARCHIV
Anzeige
BUSINESS-SERVICES
© novo per motio KG