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Pressemitteilung als Maulkorb: Zensur aus der PR-Abteilung

Die PR-Abteilung der Bundesagentur für Arbeit versucht, Journalisten Maulkörbe anzulegen. Im so genannten Themendienst bietet die Agentur online Texte an. Journalisten müssen die Texte ohne redaktionelle Bearbeitung übernehmen. (Stand: 19. 10. 2009)
(PM) Bremen, 12.11.2009 - Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Themendienstes dürfen Journalisten die Texte nicht einmal kommentieren oder ergänzen. "Wenn PR die journalistische Pflicht zu sorgfältiger Recherche und Prüfung von Informationen aushebeln soll, manövrieren sich die Verantwortlichen ins Abseits", kritisiert der Bremer Medien-Experte Roland Bösker. Verantwortungsvolle Kommunikation mit Öffentlichkeit und Medien bedeutet nach Ansicht des gelernten Journalisten, journalistische Berufsethik und die Vorschriften der Pressegesetze zu respektieren.

Gesetzliches Recht zur Kritik

Laut Bayerischem Pressegesetz obliegt der Presse "die Pflicht zu wahrheitsgemäßer Berichterstattung und das Recht, ungehindert Nachrichten und Informationen einzuholen, zu berichten und Kritik zu üben" (BayPrG, Artikel 3 Absatz 2 - Pressegesetze sind Ländersache, die Regelungen der jeweiligen Bundesländer sind ähnlich). "Die AGB der Arbeitsagentur kratzen das journalistische Recht, Kritik zu üben, mindestens an", urteilt Bösker. Hinzu komme, dass nicht der Anbieter von PR-Material, sondern der im Sinne des Pressegesetzes jeweils verantwortliche Journalist für den Wahrheitsgehalt gedruckter oder gesendeter Beiträge hafte.

"Wenn eine Information der Arbeitsagentur also fehlerhaft ist und veröffentlicht wird, müssen jene dafür gerade stehen, die nach dem Willen der Agentur gar keine Möglichkeit haben sollen, die Beiträge zu bearbeiten." Solche "Trickserei" untergräbt nach Einschätzung des Inhabers des Bremer Text- und PR-Büros medien-dialog & kommunikation (mediko), das Vertrauen von Journalisten in die jeweilige Presse- und PR-Stelle. "Ein PR-GAU."

Verstoß gegen Pressekodex

Zudem hat der Deutsche Presserat am 22. Oktober in Berlin den überarbeiteten Leitfaden zu Ziffer 7 des Pressekodex vorgestellt. Der Pressekodex ist die berufsethische Leitlinie für Journalisten; der Presserat ist das Selbstkontrollgremium der Medien in Deutschland. Demnach müssen Medien und Journalisten streng zwischen redaktionellen Beiträgen und Werbung trennen.

"Bloßes Kopieren von Verlautbarungen kommt aber dem Veröffentlichen werblicher Beiträge sehr nahe, weil entsprechende Texte ja dem Interesse des Anbieters – in diesem Falle der Arbeitsagentur – dienen", urteilt der gelernte Journalist Bösker, "das lernen Volontäre im ersten Ausbildungsjahr."

Negativ-Beispiel

Unternehmen seien gut beraten, "aus diesem Fall zu lernen". "PR-Arbeit muss auf gegenseitigem Verstehen zwischen Pressestelle und Journalisten aufbauen. Wer Information mit Drangsalierung verwechselt, erweist seinem Unternehmen einen Bärendienst", warnt Bösker und rät, entsprechende Angebote von Dienstleistern zu prüfen.

"PR-Verantwortliche gut beraten, professionelle journalistische Unterstützung zu nutzen und sich nicht von vermeintlichen Erfolgsrezepten blenden zu lassen. Wir von medien-dialog & kommunikation setzen auf vertrauensvollen Dialog zwischen Medien und unseren Klienten."
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