Pressemitteilung, 23.03.2010 - 08:50 Uhr
Perspektive Mittelstand
Preisvergleich wir-lieben-preise.de reagiert auf BGH-Urteil zur Aktualität von Produktpreisen
Der Bundesgerichtshof hat vor wenigen Tagen entschieden, dass Preise in einem Onlineshop identisch sein müssen mit den Preisdarstellungen des gleichen Onlineshops in Preisvergleichen und Preissuchmaschinen.
(PM) Bielefeld, 23.03.2010 - Demnach wird von Online-Händlern gefordert, zunächst die Preise bei den Suchmaschinen zu ändern, und erst wenn diese dort öffentlich sichtbar sind, im eigenen Online-Shop. Leider ist es bei den meisten Shopsystem nur möglich die aktuellen Preise des Shops zu exportieren. Insbesondere geht es um Preiserhöhungen im Shop und die damit verbundenen Wettbewerbsvorteile, wenn bei den Preissuchmaschinen noch der geringere Preis angezeigt wird. Die Produkte bei Preisvergleichen nur häufiger zu aktualisieren hilft folglich nicht. Entscheidend ist die Reihenfolge und der Zeitpunkt der Änderungen und der Aktualisierung der Datenbanken der Preissuchmaschinen.Der Preisvergleich „Wir lieben Preise“ hat bereits auf das BGH-Urteil reagiert. „Die Abmahnsicherheit und der Komfort für unsere Händler liegt uns sehr am Herzen. Neu ist, dass bei jedem Upload die alten Produkte sofort nicht mehr öffentlich sind. Zusätzlich gibt es für Händler eine neue Seite, wo Produkte schnell aktualisiert oder sofort deaktiviert werden können.“ erläutert Oliver Kempfle, der Ansprechpartner für die Online-Händler von wir-lieben-preise.de ist. „Händler können mit einem Klick Produkte im Preisvergleich deaktivieren, so dass diese sofort nicht mehr über die öffentliche Suche zu finden sind. So können Händler Preisänderungen in Ihrem Shop in aller Ruhe gewissenhaft vornehmen, dann den Produktexport im Shopsystem starten und anschließend die neuen Produkte über die aktualisierte Produktdatei importieren. Mit nur 2 Klicks können die neuen Produkte eingelesen werden. Dabei werden gleichzeitig automatisch die alten Produkte deaktiviert, falls nicht schon vorher geschehen, so dass innerhalb der nächsten 3 Stunden der Shop wieder mit den aktuellen Preisen gefunden wird.“Ein Standard-Intervall für automatische Produktaktualisierungen können Händler individuell angeben. Dieses sollte so gewählt sein, dass es kurz nach der üblichen Aktualisierung des Shops und der entsprechenden Produktdatei erfolgt, die bei der Preissuchmaschine verwenden wird. Nach jedem manuellen Upload gibt es eine Kontrollmöglichkeit die erfolgreich eingelesene Produkte sich anzeigen zu lassen. Öffentlich sind diese dann nämlich noch nicht, es ist nur eine Vorschau zum Prüfen für den Online-Händler. Unter wir-lieben-preise.de/info.php finden interessierte Händler alle Informationen und FAQs rings um die Listung von Produkten im Preisvergleich „Wir lieben Preise“.


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Preisvergleich wir-lieben-preise.de reagiert auf BGH-Urteil zur Aktualität von Produktpreisen (PDF, 73,76 KB)

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