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Pressemitteilung

Picam / Piccor - Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft

Die Picam-Gruppe ist ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Es steht der Verdacht des Anlagebetrugs im Raum. Anleger der Picam-Gruppe müssen mit hohen finanziellen Verlusten rechnen.
(PM) Köln, 14.02.2018 - Mit Renditen von bis zu 20 Prozent wurden die Anleger der Picam-Gruppe gelockt. Die hohen Gewinne sollten durch Investitionen in Dax-Futures realisiert werden. In das Konzept sollen auch die Piccor AG mit Sitz in der Schweiz und die Varian AG mit Sitz in Liechtenstein eingebunden sein. Doch nun müssen die Anleger um ihr Geld fürchten. Nicht nur die Auszahlungen sind ins Stocken geraten, sondern inzwischen steht der Verdacht des Anlagebetrugs im Raum. Am 5. Februar 2018 ist es in insgesamt acht Städten zu Durchsuchungen gekommen, bei denen nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin umfangreiches Beweismaterial und Vermögenswerte im Gesamtwert von mehr als 80 Millionen Euro vorläufig gesichert wurden.

In einer gemeinsamen Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft heißt es weiter, dass den acht Beschuldigten vorgeworfen wird, in betrügerischer Absicht bei rund 2300 Anlegern in Deutschland und der Schweiz Gelder in Höhe von ca. 300 Millionen Euro eingesammelt zu haben. Die versprochenen Renditen seien mutmaßlich aber nicht erwirtschaftet worden. Vielmehr könnte es sich um ein sog. Schneeballsystem handeln. Dann wären die Auszahlungen nur aus dem Vermögen neuer Anleger getätigt worden.

Kennzeichnend für solche Schneeballsysteme ist, dass die Auszahlungen nur zu Beginn fließen und nicht erwirtschaftet werden, sondern aus den Investitionen neuer Anleger getätigt werden. Naturgemäß kippen diese Systeme nach einer gewissen Zeit und es sind keine Auszahlungen mehr möglich. Das Geld der Anleger ist dann häufig in dubiosen Kanälen versickert, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Insofern dürften bei den Anlegern der Picam-Gruppe spätestens nach den Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft die Alarmglocken klingeln. Bestätigt sich der Verdacht eines Schneeballsystems, ist ihr Geld ernsthaft in Gefahr. Ersten Erkenntnissen zu Folge soll ein Schaden im hohen zweistelligen Millionenbereich entstanden sein.

Verunsicherte Anleger können sich an einem im Bank- und Kapitalmarktrecht (www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html) versierten Rechtsanwalt wenden, um ihre Rechte zu wahren. In Betracht kommen beispielsweise Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater bzw. Vermittler als auch gegen die handelnden Personen selbst.
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