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Pressemitteilung

Pflicht zur E-Vergabe ab 2016

Neue EU-Vergaberichtlinien
(PM) blog.cosinex.de, 29.04.2013 - Die vergaberechtlichen Regelungen sollen durch die vorgelegten Richtlinienentwürfe zum Teil neu gefasst, zum Teil geschärft werden. Die EU-Kommission spricht in diesem Zusammenhang sogar von einer „tiefgreifenden Modernisierung“. Im Vordergrund der Bemühungen stehen u.a.

- die Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergaberegeln allgemein,
- die Verbesserung des Zugangs von KMU zu öffentlichen Aufträgen,
- die Förderung des Binnenmarkts,
- die Berücksichtigung von Sozial- und Umweltkriterien sowie
- der Bürokratieabbau bis hin zur „Vervollständigung des Rechtsrahmens durch eine Richtlinie zur Konzessionsvergabe“.

Neben diesen weitreichenden Zielen ist vor allem eine „Pflicht zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel bei öffentlichen Aufträgen“ (E-Vergabe) vorgesehen.

Strategie für die E-Vergabe

Quasi parallel zu den Bemühungen um die neuen Richtlinien wurde im April des letzten Jahres im Rahmen einer Mitteilung der Kommission eine Strategie für die E-Vergabe vorgelegt, die auf den Richtlinienvorschlägen aus Dezember 2011 aufbaut.

Nachdem die Vorteile und Potentiale anhand von Studien und Erfahrungen aus unterschiedlichen Projekten dargestellt werden, stellt das Papier bereits geplante und bereits laufende Maßnahmen zur Förderung der E-Vergabe vor.
In einer Pressemitteilung zur Vorstellung der neuen Strategie wird der zuständige EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier mit den Worten: “Es ist Zeit zu handeln” zitiert. “Durch die elektronische Auftragsvergabe lässt sich ein beträchtliches bisher noch ungenutztes Potenzial für die EU-Wirtschaft erschließen. Die Beschaffungsverfahren würden erleichtert, Verwaltungsaufwand und Kosten reduziert, die Beteiligung von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) erhöht, die Qualität gesteigert und die Preise gesenkt.”Damit setzt die EU konsequent ihre bereits 2010 im Grünbuch zur elektronischen Beschaffung selbst mit „Zuckerbrot und Peitsche“ beschriebene Strategie um.

Was bedeutet dies für Öffentliche Auftraggeber?

Für Bekanntmachungen sowie die Bereitstellung von Vergabeunterlagen soll bereits mit der Umsetzung der Richtlinien (geplant für 2014) die Nutzung elektronischer Verfahren verbindlich vorgeschrieben werden. Zu diesem Zeitpunkt soll die Entgegennahme elektronischer Angebote für die zentralen Beschaffungsstellen zur Pflicht werden (alle übrigen Auftraggeber erhalten einen Aufschub von zwei Jahren, d.h. bis zum Jahr 2016).

Ungeachtet der vielen Vorteile der elektronischen Vergabe ist es inzwischen also mehr als einfach nur „sinnvoll“, die Einführung der E-Vergabe heute bereits zu beginnen. Technisch gibt es heute keine Hürden mehr: Moderne E-Vergabeplattformen sind bereits in der Lage, die vorgesehenen EU-Anforderungen zu erfüllen. Dies betrifft neben der Möglichkeit Vergabeverfahren elektronisch durchzuführen, auch die Anforderungen mit handelsüblichen Standardsignaturkomponenten umzugehen.

Stand der E-Vergabe

Die Diskussion zur pflichtigen Nutzung der E-Vergabe kann zu dem falschen Eindruck führen, man stünde in Deutschland noch am Anfang. Der Einsatz von E-Vergabeplattformen zur Unterstützung der Vergabeverfahren ist vielmehr heute schon dabei, sich aufgrund der vielen Vorteile durchzusetzen und zwar ohne Pflicht. Immer mehr öffentliche Auftraggeber führen Vergabeverfahren auch und zum Teil ausschließlich elektronisch durch.

Von den Bundesländern, die bereits erfolgreich E-Vergabeplattformen nutzen, haben einige Öffnungsklauseln für ihre Kommunen vorgesehen. Sie ermöglichen auf diese Weise auch den kommunalen Vergabestellen die Mitnutzung der Plattformen. Der besondere Vorteil aus Sicht vor allem der regionalen Bewerber liegt auf der Hand: Es gibt zentrale Anlaufstellen für die Bekanntmachungen öffentlicher Aufträge in der jeweiligen Region oder dem Bundesland.

Aber auch für Vergabestellen, denen keine Mitnutzung einer bestehenden Vergabeplattform zur Verfügung steht, gibt es Lösungen. So bietet das Deutsche Vergabeportal eine E-Vergabeplattform als „Cloud-Dienst“ an, die ohne Einführungsprojekt, Anfangsinvestitionen oder umfangreiche Schulungen unmittelbar genutzt werden kann. Die Plattform unterstützt die vollständig elektronische Kommunikation zwischen Vergabestellen und Unternehmen sowie die elektronischen Veröffentlichungspflichten und ist damit heute schon für die anstehenden Änderungen gut gewappnet.
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