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Pressemitteilung

Pflegedienst Futura aus Berlin informiert über das Pflegestärkungsgesetz

Ende 2014 wurde das Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Durch dieses Gesetz wurden die Leistungsbeträge verschiedener Pflegeleistungen erhöht. Im folgenden Artikel hat der Pflegedienst Futura aus Berlin die wichtigsten Aspekte zusammengefasst.
(PM) Berlin, 27.02.2015 - Im Dezember 2014 wurde das so genannte Pflegestärkungsgesetz (PSG I) verabschiedet. Durch dieses Gesetz erhalten alle Betroffenen unter anderem etwas mehr Geld für Pflegesachleistungen. Auch die Beträge für Beratungseinsätze, den Wohngruppenzuschlag, die Verhinderungspflege, die Kurzzeitpflege und zusätzliche Betreuungsleistungen wurden ausgebaut. Eine Erhöhung der Beträge für Pflegehilfsmittel und für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist ebenfalls vorgesehen. Der ambulante Pflegedienst Futura aus Berlin erläutert im folgenden Artikel die wichtigsten Änderungen.

Zunächst wurden die Pflegesachleistungs- und Pflegegeldbeträge durchschnittlich um 4 % erhöht. Diese Beträge erhalten Personen, die bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen, seit dem 01.01.2015 automatisch. Die Pflegekassen sollten bereits über die Steigerung gesondert informiert haben. Versicherte mit anerkannter eingeschränkter Alltagskompetenz können nun alle Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Darunter fallen z.B. ambulante Pflegesachleistungen, Pflegegeld und diverse Pflegehilfsmittel. Neu hinzu kamen der Wohngruppenzuschlag, eine Anschubfinanzierung zur Gründung ambulant betreuter Wohngruppen sowie ein erhöhter Anspruch auf Tages- bzw. Nachtpflege und Kurzzeitpflege (bis zu 1.612,00 Euro pro Monat).

Pflegepersonen, die aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen an der Pflege gehindert sind, haben nun Anspruch auf die so genannte Verhinderungspflege (insgesamt bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr). 50 % des Leistungsbetrags aus der Kurzzeitpflege kann zusätzlich zur Verhinderungspflege genutzt werden. Der für die Verhinderungspflege verwendete Betrag wird dabei auf den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege angerechnet. Außerdem übernehmen die Pflegekassen nachgewiesene Kosten, wobei noch keine Erkenntnisse zur geforderten Form der Nachweise vorliegen. Weitere Änderungen haben sich im Bereich der Kurzzeitpflege sowie in puncto Tages- und Nachtpflege ergeben. Ist die häusliche Pflege z.B. (noch) nicht im erforderlichen Rahmen möglich, besteht so nun ein Anspruch auf Kurzzeitpflege – sei es für den Übergang nach einer stationären Behandlung oder in einer Krisensituation, die eine vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege unmöglich macht. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Leistungsbeträge auf bis zu 8 Wochen und somit auf bis zu 3.224 Euro erhöht bzw. verlängert werden. Auch diese Beträge werden angerechnet. Nicht angerechnet werden künftig sämtliche Leistungen der Tages- und Nachtpflege.

Zudem haben nun Pflegebedürftige aller Pflegestufen (I bis III) Anspruch – auch ohne anerkannte eingeschränkte Alltagskompetenz – auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 104 Euro pro Monat (Grundbetrag). Wird der Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, kann prozentual ein gewisser Betrag für so genannte niedrigschwellige Entlastungsleistungen genutzt werden (z.B. für die Erbringung von Dienstleistungen, Alltagsbegleitungen, organisatorische Hilfestellung usw.). Zu guter Letzt haben Pflegebedürftige nun Anspruch auf einen pauschalen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 205 Euro monatlich. Die Pflegedienst Mitarbeiter der Futura GmbH stehen bei Fragen zu den Voraussetzungen hierfür gerne zur Verfügung. Selbstverständlich wurde das Angebot um die zusätzlichen Betreuungsleistungen erweitert. Eine übersichtliche Tabelle mit sämtlichen Sach- und Geldleistungen für die unterschiedlichen Pflegestufen kann unter www.futura-berlin.de unter der Rubrik „News“ aufgerufen werden („Ein paar Prozent mehr“).
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Der ambulante Pflegedienst Futura GmbH - pflegen, betreuen, beraten in Berlin bietet Menschen mit Behinderung unter anderem ambulante Pflege, das betreute Wohnen, sowie die persönliche Assistenz und Heimbeatmung an. Seit der Gründung im ...
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