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Panama Papers zeigen Wirkung - Strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

Der Ankauf von Steuer-CDs, die Panama Papers oder die Paradise Papers zeigen immer wieder, dass die Luft für Steuerhinterzieher dünn wird. Als einziger Ausweg bleibt oft nur die Selbstanzeige.
(PM) Köln, 03.05.2018 - Vor gut zwei Jahren sorgten die sog. Panama Papers für Schlagzeilen. In den brisanten Dokumenten ging es u.a. um Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Briefkastenfirmen. Inzwischen haben die Enthüllungen Wirkung gezeigt und dem Staat rund 140 Millionen Euro Steuernachzahlungen und Strafzahlungen in die Kassen gespült, wie die "Tagesschau" am 26. April 2018 berichtete. Außerdem würden die Ermittlungen in mehr als 2000 Fällen noch laufen.

Steuerhinterziehung kann hart bestraft werden und schon ab einer Hinterziehungssumme von 50.000 Euro kann eine Freiheitsstrafe drohen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Solange die Steuerhinterziehung noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde, ist die strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung der alternativlose Ausweg. Sie muss aber rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein, d.h. sie muss alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten.

Der Laie ist mit diesen Anforderungen in der Regel überfordert. Deshalb sollte er eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von vorgefertigten Formularen stellen. Die komplexen Vorgänge können auf diese Weise nicht erfasst werden und schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend wirken kann. Ähnlich wie ein Geständnis kann sie sich dann allerdings immer noch strafmildernd auswirken.

Damit eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung wirksam gestellt werden kann, können sich Betroffene an im Steuerrecht und Steuerstrafrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden. Sie können jeden Fall detailliert beurteilen und wissen, welche Angaben die Selbstanzeige umfassen muss, damit sie strafbefreiend wirkt.

Ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich, ist die juristische Beratung im Steuerstrafverfahren unerlässlich. Von einer geschickten Verteidigungsstrategie kann das Strafmaß abhängen. Denn dieses hängt nicht nur von der Höhe der hinterzogenen Steuern, sondern auch ganz besonders von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine kompetente anwaltliche Vertretung kann daher den Unterschied zwischen einer Geld- und einer Haftstrafe ausmachen oder die Aussetzung zur Bewährung bewirken.

Mehr zum Thema finden Interessierte unter www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html.
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