Pressemitteilung, 28.05.2014 - 16:19 Uhr
Perspektive Mittelstand
PROKON Insolvenzeröffnung - Fahrplan für Gläubiger / Genussrechtsinhaber
(PM) Neuss, 28.05.2014 - Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der „PROKON Regenerative Energien GmbH“ (Prokon) ist am 01.Mai.2014 eröffnet worden. Die gute Nachricht für Genussrechtsinhaber vorweg: Die Forderungen aus Genussrechten werden gleichrangig mit allen anderen einfachen Insolvenzforderungen behandelt. Alle Ansprüche aus Genussrechten sind also zur Insolvenztabelle anzumelden. Wie geht es in dem Insolvenzverfahren nun weiter?Wie immer in Insolvenzverfahren ist der Berichtstermin (Gläubigerversammlung) am 22.07.2014 der vorerst wichtigste Termin in diesem Verfahren. Wieso ist der Berichtstermin so wichtig?Weil die Gläubiger in diesem Termin ihre Rechte wahrnehmen und ihren Einfluss auf den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens ausüben.Beschlüsse der Gläubigerversammlung wirken gegenüber allen Gläubigern, auch den nicht erschienenen. Der Insolvenzverwalter wird zu dem bisherigen Verlauf des Insolvenzverfahrens berichten und seine Vorstellungen zu dem weiteren Ablauf darlegen. Insbesondere wird er dazu berichten, wie er das Unternehmen der Prokon fortzuführen gedenkt, welche Unternehmensteile zur Veräußerung vorgesehen sind, ob er ein Insolvenzplanverfahren als aussichtsreich einschätzt (s.u.)Was wird in dem Berichtstermin verhandelt?Es sind u.a. Beschlüsse zu erwarten zu: Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses / Fortgang des Verfahrens / Verwertung des Vermögens / Ausarbeitung eines Insolvenzplans / Eigenverwaltung. Das sind sehr wichtige Themen für alle Gläubiger. Eine ordentliche Vorbereitung ist unabdingbar, möchten die Gläubiger ihre Interessen gut vertreten. Dazu gehört auch das Insolvenzgutachten des vorl. Insolvenzverwalters einzusehen. Dieses Einsichtsrecht kann nur bei dem Insolvenzgericht selbst wahrgenommen werden. Das Gutachten wird grundsätzlich weder veröffentlich noch an Gläubiger übersandt. Wieso ist das Insolvenzgutachten wichtig?Das Gutachten stellt die Ursachen der Insolvenz dar, skizziert den Verlauf des Insolvenzverfahrens bis zur Gutachtenerstellung, liefert einen Finanz-/Vermögensstatus. Wenn also im Berichtstermin z.B. der Vorschlag über die Aufstellung eines Insolvenzplanes aber auch eine Eigenverwaltung zur Abstimmung gestellt werden sollten, ist die Kenntnis des Insolvenzgutachtens zu einer interessensgerechten Abstimmungsvorbereitung angebracht. Was ist ein Insolvenzplan?Der Insolvenzplan ist ein Plan zur Sanierung des insolventen Unternehmens. Er beschreibt, unter welchen Bedingungen das Unternehmen erhalten werden soll und aus der Insolvenz wieder entlassen werden kann. Regelmäßig wird ein Insolvenzplan mehr oder weniger intensiv in die Rechtspositionen und Befriedigungserwartungen der Gläubiger eingreifen. U. a. kann der Plan vorsehen, dass Gläubiger ihre Forderungen umwandeln und Gesellschafter des insolventen Unternehmens werden (sogenannter dept to equity swap). Das kann wirtschaftlich durchaus Sinn machen, je nach den Erfolgserwartungen an eine Unternehmensfortführung und der Einschätzung zu dem Risiko einer Fortführung des insolventen Unternehmens. Wird in dem Berichtstermin schon über den konkreten Insolvenzplan abgestimmt?Nein. Wieso ist ein Insolvenzplan dann schon Thema in dem Berichtstermin?Da die Geschäftsleitung keinen Insolvenzplan vorgelegt hat, kann nun der Insolvenzverwalter den Gläubigern vorschlagen, ihn damit zu beauftragen, einen Insolvenzplan aufzustellen. Leider ist aber, wenn der Plan erst in dem eröffneten Verfahren erstellt wird, schon sehr viel wertvolle Zeit verloren gegangen. Was ist eine Eigenverwaltung?Eigenverwaltung bedeutet, dass die Geschäftsführung wieder die Leitung des insolventen Unternehmens übernimmt. Der Insolvenzverwalter scheidet aus dem Amt. Die Geschäftsführung wird durch einen sogenannten Sachwalter unterstützt und überwacht. In dem Prokon-Insolvenzeröffnungsbeschluss ist keine Eigenverwaltung angeordnet. Jetzt könnte nur noch die Gläubigerversammlung (mit den entsprechenden Mehrheiten) in dem Berichtstermin eine Eigenverwaltung beantragen. Wie geht es weiter bis zu dem Berichtstermin?Spätestens eine Woche vor dem Berichtstermin werden ein Masseverzeichnis, ein Gläubigerverzeichnis und eine Vermögensübersicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Eine Kenntnis und Bewertung dieser Unterlagen ist ebenfalls wichtig zur Vorbereitung der Gläubiger auf den Berichtstermin.Wie geht es nach dem Berichtstermin weiter?Sollte der Auftrag zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans erteilt werden, wird der Insolvenzverwalter diesen dem Gericht zuleiten. Das Gericht prüft die Durchführbarkeit des Planes und die Wahrscheinlichkeit, dass dieser durch die Gläubiger angenommen werden könnte. Danach wird das Gericht eine weitere Gläubigerversammlung zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan einberufen.


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