Pressemitteilung, 15.04.2011 - 14:05 Uhr
Perspektive Mittelstand
Oster-Urlaub gebucht? Vorsicht vor Time-Sharing-Werbern!
Zur Urlaubszeit haben Werber für Time-Sharing Hochkonjunktur. Was ist Time-Sharing?
(PM) Essen, 15.04.2011 - Im Grunde handelt es sich um ein befristetes Nutzungsrecht einer Wohneinheit an einem (beliebigen) Ferienort zu festgelegten Zeiten für den Urlaub. Die Wohneinheit (z.B. Appartement) kann Teil einer Ferienanlage oder eines Hotels sein. Auch Ferienhäuser werden für Time-Sharing genutzt. Das (Ferien-) Nutzungsrecht wird für einen langfristigen Zeitraum, meist zehn Jahre und mehr, übertragen. Das Nutzungsrecht der Wohneinheiten wird wochenweise und zu saisonabhängigen Preisen verkauft an die vertraglich gebundenen Time-Sharing-Teilnehmer. Time-Sharing stellt allerdings eine sehr kostenintensive Urlaubsalternative dar. Daher werden, durch Urlaubsstimmung wenig misstrauische Touristen, direkt am Urlaubsort geschickt-unauffällig angesprochen. Zum Beispiel damit, ob man einen Augenblick Zeit für eine Meinungsumfrage. Ehe der Urlauber sich versieht, findet er sich auf einer gut organisierten Party wieder, zu der er eingeladen wurde. Das Event ist letztendlich jedoch eine Verkaufsveranstaltung mit professionellen Verkäufern. Woran man dies erkennt, worauf zu achten ist und wie man sich schützt kann auf der Webseite des Verbraucherdienst e.V. gelesen werden unter www.verbraucherdienst.com/aktuelles/verbraucherdienst-aktuelles-details.php?id=128


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