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Ortsfeste Ladekrane: Neue Erweiterung einer bestehenden Ermächtigung für die Abnahmeprüfung an LKW-Ladekranen

Für ortsfeste Montagen z.B. auf Schrottplätzen kommen verstärkt Ladekrane zum Einsatz. Wichtig ist, dass diese ortsfest montierten Krane nicht betriebsbereit sind.
(PM) Essen, 27.04.2014 - Entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Krane (BGV D6) und der Betriebssicherheitsverordnung müssen sie nach der Montage durch einen hierfür ermächtigten Sachverständigen vor der Inbetriebnahme geprüft werden.

Die Veranstaltung: Ortsfeste Ladekrane findet am 18.06. 2014 in Essen statt.
Ermächtigte Sachverständige für die Abnahmeprüfung von LKW-Kranen können hier eine Erweiterung Ihrer Ermächtigung für ortsfeste Ladekrane erlangen.

Schwerpunkte sind: EG-Recht-Prüfungen gemäß BGV D6 und BetrSichV, Herstellerinformationen, Definition LKW-Ladekran, Prüfpunkte (Fundament, Zugang, Sicherheitsabstände)

Detaillierte Informationen finden Interessierte unter: www.hdt-essen.de/W-H020-07-151-4
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