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Pressemitteilung

Opferanwältin Marion Zech vertritt die Nebenklage im Entführungsfall der kleinen Ursula

(PM) , 15.02.2009 - Prozess um eines der spektakulärsten Verbrechen der Nachkriegsgeschichte in der Region beginnt am 19. Februar

Seit 27 Jahren sorgt eines der spektakulärsten Verbrechen der Nachkriegsgeschichte in der Region für Schlagzeilen: Am 15. September 1981 wurde die zehnjährige Ursula Herrmann auf ihrem Heimweg vom Turnunterricht bei Eching am Ammersee entführt. Das kleine Mädchen wurde in eine Kiste gesperrt, die im Wald vergraben wurde. Ursula erstickte damals qualvoll. Die eingebaute Lüftungsanlage war durch Laub verstopft, so dass das kleine Mädchen keine Luft mehr bekam.

Ab dem 19. Februar werden die Entführung und der Tod der zehnjährigen Ursula jetzt vor der 8. Strafkammer des Landgerichts in Augsburg neu aufgearbeitet. Auf der Anklagebank sitzt wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge der 58-jährige Werner M., seine Ehefrau muss sich wegen Beihilfe vor Gericht verantworten. Beide bestreiten die Tat. Als Nebenkläger treten die Eltern und der Bruder von Ursula in diesem bundesweit für Aufsehen erregenden Prozess auf. Sie werden von der renommierten Augsburger Opferanwältin Marion Zech vertreten, die als Fachanwältin für Strafrecht (mit Schwerpunkt Opferschutz) und Fachanwältin Medizinrecht seit Jahren erfolgreich praktiziert und sich als Rechtsanwältin bei der Vertretung der Interessen von Kriminalitätsopfern deutschlandweit einen Namen gemacht hat.
Es wird vermutlich einer der längsten Indizienprozesse werden, der am Landgericht Augsburg je verhandelt wurde. Bis zum Jahresende sind 52 Prozesstage angesetzt. Mehr als 200 Zeugen wurden bereits geladen, darunter auch die Eltern von Ursula, für die der Prozess viele schmerzhafte Erinnerungen wieder aufwühlen wird, etliche Ermittler und Bekannte der Angeklagten. Hinzu kommt noch eine große Zahl von Sachverständigen. Die 27 Jahre, die seit der Tat vergangen sind, werden dem Gericht mit Sicherheit Probleme bereiten: Denn mögliche Zeugen sind bereits verstorben, andere haben Schwierigkeiten, sich nach dieser langen Zeit zu erinnern.
Im Mai vergangenen Jahres war Werner M. als mutmaßlicher Entführer der kleinen Ursula von den Ermittlern festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft präsentierte ein Tonbandgerät, an dem dem Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamtes Spuren gefunden haben sollen, die im direktem Zusammenhang mit den Erpresseranrufen aus dem Jahr 1981 stehen sollen. Beschlagnahmt worden war das Tonband bei einer Hausdurchsuchung des Beschuldigten im Jahr 2007. Auch abgehörte Telefongespräche zwischen dem beschuldigten Ehepaar, das zum Zeitpunkt der Tat am Ammersee in der Nähe des Opfers gewohnt hatte und später nach Norddeutschland gezogen war, sollen belastend sein, so die Ermittler.

Weitere Informationen: www.kanzleiwilli.de/Kanzlei/Kanzleiwilli/Opferanwaeltin_Marion_Zech_vertritt_die_Nebenklage_im_Entfuehrungsfall_der_kleinen_Ursula/
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