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Pressemitteilung

Flexible Arbeitsverträge: Mehr Handlungsspielraum durch die richtige Gestaltung

(PM) , 05.03.2009 - München/Planegg, 5.3.2009 – Betriebsbedingte Kündigungen stehen im Zuge der Wirtschaftskrise leider immer häufiger auf der Tagesordnung. Wie „problemlos“ sich ein Arbeitgeber von einem Mitarbeiter trennen kann hängt davon ab, was genau im individuellen Arbeitsvertrag steht. Die Fachredaktion von redmark empfiehlt hier das Aufsetzen von flexiblen Arbeitsverträgen. Denn diese verschaffen dem Arbeitgeber mehr Handlungsspielraum.

Der Vorteil von flexiblen Arbeitsverträgen wird am Beispiel der Versetzungsklausel deutlich. Die Versetzungsklausel wird gern verwendet, aber wenig hinterfragt und kann im Kündigungsfall zum Nachteil für den Arbeitgeber sein. Standardformulierungen wie beispielsweise:
„Im Bedarfsfall können dem Mitarbeiter auch andere ihm zumutbare, insbesondere seiner Vorbildung und seinen Fähigkeiten entsprechende Tätigkeiten übertragen werden. Der Mitarbeiter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden“ erschweren Unternehmern die Kündigung ihrer Mitarbeiter. Denn jede betriebsbedingte Kündigung erfolgt nach Sozialauswahl, das heißt, dass eher junge und zuletzt eingestellte Mitarbeiter unter die Kündigung fallen. Bei der Sozialauswahl werden alle vergleichbaren Arbeitnehmer mit in das Kündigungsverfahren einbezogen. Durch Verwendung des Versetzungsvorbehalts steigt also die Zahl der vergleichbaren Arbeitnehmer, was für den Arbeitgeber zur Folge hat, dass sich das Kündigungsverfahren verkompliziert.

Die Fachredaktion von redmark rät daher, die Versetzungsklausel nicht in jedem Vertrag zu verwenden, sondern von Fall zu Fall genau zu prüfen, ob der Versetzungsvorbehalt für jeden Arbeitnehmer sinnvoll ist. Bei den Mitarbeitern, bei denen eine Versetzung in einen anderen Arbeitsbereich gar nicht in Frage kommt, sollte der Versetzungsvorbehalt auch nicht mit in den Vertrag aufgenommen werden.

Neben diesem Beispiel gibt es zahlreiche andere Aspekte, die für einen flexiblen Arbeitszeitvertrag sprechen. Hierzu bietet die Praxislösung „redmark die gmbh“ ein umfassendes Paket an Informationen an: Im nächsten kostenlosen Online-Seminar „Mehr Gestaltungsspielraum durch flexible Verträge“, das wahlweise am 11.3. oder 12.3.2009 belegt werden kann, erfahren die Teilnehmer wertvolle Hintergrundinformationen zum Thema. Weitere Informationen hierzu unter: www.redmark.de/firmenpraxis/service.
Näheres zum Thema Vertragsgestaltung, z. B. zu den kniffligen Punkten Vergütung, Sonderzahlungen, Arbeitszeitregelungen und allen weiteren Fragen, die Geschäftsführer derzeit beschäftigen, finden Interessierte in dem Praxishandbuch „redmark die gmbh“.

„redmark die gmbh“ liefert in diesem Zusammenhang auch eine praktische Arbeitshilfe zur flexiblen Berechnung von Personalkosten, nämlich den „Rechner: Personalkosten – so nutzen Sie die Vorteile der Arbeitszeitflexibilisierung“. In diesem Tool werden die Arbeitszeitkosten bestimmter Aufgaben je nach ihrer Komplexität anhand verschiedener Arbeitszeitmodelle errechnet.

Darüber hinaus finden Betroffene auf www.redmark.de/firmenpraxis laufend aktuelle Informationen zur Wirtschaftskrise mit Seminar-Empfehlungen und hilfreichen kostenlosen Downloads.

redmark
redmark, eine Marke der Haufe Mediengruppe, steht für rechtssicheres Wissen, direkt einsetzbare Arbeitshilfen und praxisorientierte Services in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern.

Als eines der führenden Medienunternehmen steht die Haufe Mediengruppe für hochwertige Fachinformationen und leistungsstarke Anwendersoftware in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern. Rund 1.000 Mitarbeiter betreuen mehr als 800 Produkte sowie jährlich 150 Neuerscheinungen. Zu den Marken der Haufe Mediengruppe gehören: Haufe, LEXWARE, redmark, VCW.

„redmark die gmbh“ erhältlich als Online-Version und als Praxishandbuch unter
www.redmark.de/shop oder im Buchhandel.

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Fraunhoferstraße 5
82152 München
Tel.: 089/89517-168
Fax: 089/89517-270
E-Mail: yvonne.krackau@redmark.de
Internet: www.redmark.de/firmenpraxis

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