News, 26.04.2006
Perspektive Mittelstand
E-Commerce und E-Business
Gericht stuft Webforen als besonders gefährliche Einrichtungen ein
Anbieter von Websites mit Foren sollten in der nächsten Zeit noch wachsamer sein als bisher.
Nach der jetzt veröffentlichten Begründung eines Urteils aus dem letzten Jahr müssen die Betreiber sich einer verschärften Haftung unterwerfen und bereits im Vorfeld aktiv werden, um die Veröffentlichung gesetzeswidriger Inhalte zu unterbinden. Der in dem konkreten Fall verklagte Verlag hat allerdings Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

Bereits im Dezember 2005 hatte das Urteil des Hamburger Landgerichts gegen den Heise-Zeitschriftenverlag für einige Unruhe unter Website-Betreibern geführt. Dabei hatten die Richter den Widerspruch des Verlages gegen die Abgabe einer Unterlassungserklärung zurückgewiesen.

Im dem konkreten Fall ging es um die Veröffentlichung eines Skriptes in einem Forum des Verlags, über das der Server eines Unternehmens gezielt gestört werden sollte. Zwar hatte der Verlag die entsprechenden Einträge im Forum unverzüglich nach Kenntnisnahme des Vorfalls gelöscht, sich jedoch geweigert, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.

Das Urteil des Hamburger Landgerichts weitet die Pflichten der Webforen-Betreiber deutlich aus. Hatten Urteile in ähnlichen Fällen noch festgelegt, dass ein Betreiber unverzüglich nach Kenntnisnahme eines rechtswidrigen Inhalts tätig werden müsse und nicht zu einer aktiven Suche verpflichtet sei, so vertreten die Hamburger Richter nun die Ansicht, dass die Veröffentlichung derartige Inhalte durch geeignete Kontrollen bereits im Vorfeld unterbunden werden müsse. Könne ein Anbieter den personellen bzw. technischen Aufwand zur Vorab-Kontrolle nicht leisten, müsse er entweder diese Kapazitäten erhöhen oder das Forenangebot einschränken.

Das Urteil des Hamburger Landgerichts hatte bereits in den letzten Monaten in vielen Fällen als Grundlage für kostenpflichtige Abmahnungen gedient. Mit der jetzt veröffentlichten schriftlichen Begründung des Urteils, in der Webforen explizit als besonders gefährliche Einrichtungen eingestuft werden, dürfte derartige Abmahnung nun wohl noch häufiger verschickt werden.

Praxis-Tipp

Als Betreiber eines Webforums müssen Sie derzeit besonders wachsam sein und nach Möglichkeit verhindern, dass Beiträge mit gesetzeswidrigen Inhalten überhaupt erscheinen. Zwar hat der verklagte Verlag gegen das Urteil (Az.: 324 O 721/05) Rechtsmittel eingelegt, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Dennoch können durch derartige Forenbeiträge teure Abmahnungen oder Rechtsstreitigkeiten hervorgerufen werden. Das komplette Urteil können Sie auf der Heise-Website (http://www.heise.de/recht/2006/lg-hh_02-12-2006_324-O-721_05_heise.pdf ) nachlesen.

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