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Deutsche Inkassostelle GmbH
Pressemitteilung

Online Preisklarheit: Meinung von Deutscher Inkassostelle über Urteil des LG Bonn positiv

(PM) , 16.11.2007 - Aktuelles Urteil bestätigt „Zwei-Link-Rechtssprechung“ des BGH

Eschborn, 16.08.2007: Die Deutsche Inkassostelle begrüßt das Urteil des Landesgerichts Bonn vom 10.04.2007 zum Thema Preisklarheit bei Geschäften im Internet. Es besagt, das ausreichende Preistransparenz im Online-Bereich durch Verlinkung zu den Endpreisen gegeben sei. Damit folgt das Landesgericht der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zum Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Online Angeboten. Der Bundesgerichtshof hat am 14.06.2006 entschieden, dass es zur Verbraucher- und Preisinformation genügt, gut sichtbare Links zu den AGB und Vertragsbedingungen auf der Webseite zu platzieren. Die Internetnutzer seien mit solchen Links vertraut und es kann ihnen durchaus zugetraut werden, sich mittels solcher Links zu informieren. Die Vertragsbedingungen werden durch das Anklicken des Links akzeptiert, so das Urteil. Auch die einfache Technik des ‚Scrollens’, also des Hoch- und Herunterbewegens auf der Webseite mittels eines Tastenbefehls, gehört zum Handlungs-Repertoire jedes Internetnutzers und kann ihm zum Gelangen an die AGB eines Online-Angebots zugemutet werden. Vorausgesetzt wird in jedem Fall die ausreichende Sichtbarkeit eines Links zu den AGB.

Die Deutsche Inkassostelle betreut mehrheitlich Kunden aus dem Online-Bereich. Mit langjähriger Erfahrung arbeiten die Experten der Deutschen Inkasso Stelle als Vermittler zwischen Ihren Auftraggebern und deren Kunden oder ehemaligen Kunden. Ein Mindestwissen im Onlinerecht wünscht sich die Deutsche Inkassostelle vor allem für die Kunden Ihrer Auftraggeber. Udo Polzin, Geschäftsführer von der Deutschen Inkassostelle hat eine positive Meinung über die aktuelle Rechtssprechung: „Wir machen bei der Deutschen Inkassostelle leider sehr oft die Erfahrung, dass viele Internetnutzer sehr sorglos im Netz agieren. Sie nehmen Angebote in Anspruch, ohne sich über eventuell entstehende Kosten Gedanken zu machen. Das Internet ist zwar virtuell, aber es ist kein rechtsfreier Raum. Auch im realen Leben kann man nicht in einen Laden gehen, die Ware konsumieren und dann einfach hinausspazieren, mit der Begründung, man habe kein Preisschild gesehen.“ Die Deutsche Inkassostelle versucht, hier Aufklärungsarbeit zu leisten. Mit dem Online-Angebot www.aktuelles-inkassorecht.de bietet die Deutsche Inkassostelle einen Service, der über die aktuelle Rechtssprechung im Inkasso-, Online- und allgemeinem Fernabsatzrecht informiert. Noch weist die Rechtssprechung gerade im Onlinerecht große Lücken auf, die erst ansatzweise geschlossen werden. Das Urteil des Landesgerichts Bonn ist ein weiterer Schritt und wird deshalb positiv von der Deutschen Inkassostelle aufgenommen.

DIS - Die Deutsche Inkassostelle – Daten und Fakten

Die Deutsche Inkassostelle GmbH übernimmt Inkasso-Aufträge für mittelständische Firmen und Großunternehmen. Sie ist auf die Betreuung von Auftraggebern aus dem E-Commerce spezialisiert. Sitz der Gesellschaft ist Eschborn bei Frankfurt am Main. Als moderner Dienstleister unterscheidet sich das Unternehmen vor allem durch effektive Inkasso-Module auf dem neuesten Stand vom Wettbewerb. Es bietet darüber hinaus spezielle Online-Werkzeuge wie Log-In Bereiche für Gläubiger und Schuldner. Die Internetadresse lautet: www.deutsche-inkassostelle.de.

Kontakt

DIS Deutsche Inkassostelle GmbH
Geschäftsführer Udo Polzin
Mergenthalerallee 79-81
65760 Eschborn

Internet: www.deutsche-inkassostelle.de
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