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Pressemitteilung

Online-Mahnbescheide überfordern juristische Laien

Experten raten zu professioneller Beratung, um Rechtsnachteile und Zusatzkosten zu vermeiden
(PM) Bremen, 02.11.2010 - Es ist das alltägliche Geschäft eines Inkassounternehmers: Forderungen werden überwiegend vorgerichtlich eingezogen, doch bleibt ein Teil, bei dem ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden muss. Nicht jeder Gläubiger wendet sich an einen Rechtsanwalt oder an ein fachkundiges Inkassounternehmen, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen. Einschlägige Internetseiten – wie zum Beispiel www.online-mahnantrag.de, welche von den Justizverwaltungen der Bundesländer betrieben wird – bieten Betroffenen an, selbst einen gerichtlichen Mahnbescheid online zu beantragen. Das hört sich einfach an, überfordert aber meist die Antragsteller und birgt zudem erhebliche Rechtsnachteile in sich.

„Um Forderungen im Wege des gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens einzuziehen, benötigen Gläubiger gute Kenntnisse über etwa Rechtsformen der Unternehmung und deren Vertretungsverhältnisse“, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. Betroffene müssen wissen, dass zum Beispiel neben einer GmbH & Co. KG auch die GmbH gesamtschuldnerisch voll mithaftet und dass bei einer GbR, einer KG oder einer OHG neben der Gesellschaft auch die Gesellschafter persönlich in Anspruch genommen werden können. „Nur die Gesellschaft anzugehen, kann ein entscheidender Fehler sein, der letztlich dazu führen kann, dass der Gläubiger am Ende leer ausgeht“, ergänzt Drumann. Weiter benötigen Gläubiger mindestens gute Kenntnisse auf dem Gebiet der Verjährung oder des Zahlungsverzuges. Gerade die Geltendmachung einer bereits verjährten Forderung kann – trotz berechtigtem Anspruch – schnell erhebliche Kosten nach sich ziehen.

Die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens ist Teil einer dreijährigen Berufsausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten. Diese verantwortet in der Regel in einem Rechtsanwaltsbüro die Durchführung wesentlicher Teile des gerichtlichen Mahnverfahrens. „Erklärungen und Hinweise in einem Online-Formular können eine gute Ausbildung und fundierte Kenntnisse im gerichtlichen Mahnverfahren nicht ersetzen“, so Drumann weiter. „Diese notwendigen Kenntnisse fehlen den meisten Anwendern solcher Online-Mahnbescheide.“

Aufgrund mangelnder Fachkenntnisse machen Gläubiger sodann häufiger in den Online-Mahnbescheiden falsche oder mangelhafte Angaben – es folgen Beanstandungen der Amtsgerichte, die den Antragsteller meist restlos überfordern. Mögliche Fehlerquellen liegen hier etwa in der fehlerhaften Angabe der Vertretungsverhältnisse. Oft sind Haupt- oder Nebenforderungen nicht korrekt bezeichnet oder der Mahnbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Antragsgegner verzogen ist. Dem Antragsteller fehlen dann die Möglichkeiten einer schnellen und zuverlässigen Anschriftenermittlung. Dies alles führt letztlich zu einer verzögerten Zwangsvollstreckung der Forderung. Der scheinbar einfachere Weg über ein Onlineformular entpuppt sich daher oft als Sackgasse.

Auch im gerichtlichen Mahnverfahren ist jeder Gläubiger berechtigt, entweder anwaltliche Unterstützung oder im selben Umfang die Dienste eines Inkassounternehmens in Anspruch zu nehmen. Die Kosten, die hierdurch entstehen, hat der Schuldner als Verzugsschaden zu ersetzen. Es gibt daher auch aus Kostengesichtspunkten keinen Grund, im gerichtlichen Mahnverfahren auf die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts oder eines fachkundigen Inkassounternehmens zu verzichten. „Inkassounternehmen berechnen normalerweise im Nichterfolgsfall nur eine geringe Pauschale und entstandene Auslagen“, sagt Drumann.

Einen Mahnbescheid und auch den Vollstreckungsbescheid beantragen Mitarbeiter der Bremer Inkasso GmbH ausschließlich elektronisch. Zuvor werden aber die Forderungen durch hauseigene Volljuristen rechtlich auf ihre Durchsetzbarkeit geprüft. Mit modernster Technik erfolgt der Datenaustausch mit den deutschen Mahngerichten. Meist noch am selben Tag informiert das Gericht das Inkassounternehmen über den Eingang und kurze Zeit später über Erlass und Zustellung der Bescheide. Über den Kunden-Online-Informationsdienst, welcher über die Internetseite der Bremer Inkasso GmbH zu erreichen ist, können die Gläubiger alle ausgetauschten Informationen mit den Mahngerichten online verfolgen. „Schnelligkeit ist manchmal der entscheidende Vorteil gegenüber anderen Gläubigern. Noch besser ist es aber, die Forderung ohne Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens – vorgerichtlich – einzuziehen, denn etwa 70 Prozent aller Forderungen werden bei uns ohne gerichtliche Hilfe erledigt“, so Drumann.
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