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News, 17.10.2006
Online-Handel
Zigtausend eBay-Händler sind abmahngefährdet!
Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 24.08.2006 (Az. 3 U 103/06) bestätigt, dass die Widerrufsfrist für Verbraucher bei eBay-Geschäften nicht zwei Wochen, sondern grundsätzlich einen Monat beträgt. Das Rechts-Informationsportal legalershop.de der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer empfiehlt daher allen gewerblichen Auktions-Verkäufern, die Widerrufsfrist in ihren Angeboten sofort zu ändern.
Mit dem Urteil liegt erstmals eine obergerichtliche Entscheidung zu dem seit einiger Zeit bestehenden Streit um die Frist bei Onlineauktionen vor. Bei Internetgeschäften im Bereich business-to-consumer (b2c) bestehen nach §§ 312 b ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) diverse Informationspflichten vor Vertragsschluss und nach Gebotsabgabe in Textform. In diesen Bereich gehört auch die Belehrung zum Widerrufs- oder Rückgaberecht.

Anlass von Abmahnungen ist dabei die unklare Regelung in § 355 BGB. Danach beginnt die grundsätzlich zweiwöchige Widerrufsfrist mit dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher die Widerrufsbelehrung auch in Textform erhalten hat. Erfolgt die Belehrung nach Vertragsschluss, beträgt die Frist abweichend einen Monat.

"Im ‚normalen' Onlineshop stellt die Bestellung des Käufers rechtlich nur ein Angebot auf Kaufvertragsschluss an den Verkäufer dar, welches dieser durch eine Auftragsbestätigung oder die Warenlieferung annehmen kann. Bei Onlineauktionen kommt der Vertrag dagegen automatisch mit dem Höchstbietenden zum Auktionsende zustande. Gleichzeitig bedeutet das für die Informationspflichten in Textform, dass sie ausnahmslos erst nach Vertragsschluss erfüllt werden können", erläutert Rechtsanwältin Heukrodt-Bauer das Problem. "In der Konsequenz beträgt die Widerrufsfrist bei eBay-Geschäften immer einen Monat, wie das Oberlandesgericht Hamburg jetzt bestätigte", so die Expertin weiter.

Die meisten Verkäufer von b2c-Onlineauktionen haben noch nicht reagiert. Es kann nur dringend geraten werden, die Frist innerhalb ihrer Widerrufsbelehrung unverzüglich auf einen Monat zu setzen. Eine neue Abmahnwelle dürfte nicht lang auf sich warten lassen!
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