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Oldenburger Gammelfleisch Skandal: Händler zu 4Jahren und 3Monaten Haft verurteilt

(PM) , 08.06.2007 - (DCRS/IH) Im Frühjahr 2006 wurde auch der Norden Deutschlands im Kreis Oldenburg vom Gammelfleisch Skandal eingeholt. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte in einem Betrieb von Alfons B. Mehrere Tonnen Fleisch abgelaufenes Fleisch, das ursprünglich umetikettiert und in den Handel zurück transferiert werden sollte. Nach kurzer Zeit holte Alfons B. das beschlagnahmte Fleisch aus der Kühlung und versuchte es erneut in den Nahrungsmittelhandel ein zu schleusen. Nun wurde der Fleischhändler wegen Betrug, versuchtem Betrug, Insolvenzverschleppung und Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln verurteilt. Alfons B. hatte tonnenweise falsch etikettiertes, nicht zum Verzehr geeignetes, aufgespritztes Fleisch verkauft. Seit Herbst 2006 saß der Angeklagte wegen drohender Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft, kaufte sich aber im April diesen Jahres mit einer Kaution in Höhe von 50 000 Euro frei. Auch einen Strafnachlass für ein vollumfängliches Geständnis schlug der Angeklagte aus. Er wies alle Vorwürfe von sich. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten, sowie ein lebenslanges Berufsverbot. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungs – oder Geldstrafe. Das Landgericht Oldenburg verurteilte den Fleischhändler Alfons B. schließlich zu einer Haftstrafe von... weiter geht’s unter www.dcrs.de/news/1138/69.html
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