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Pressemitteilung

Offene Immobilienfonds: Gefahr im Verzug

Auslaufende Mietverträge bergen Risiken
(PM) Hamburg, 14.05.2010 - Die Branche der offenen Immobilienfonds erleidet derzeit erdrutschartige Verluste. Daher setzten viele Fondshäuser ihre Anteilsrücknahme aus. Allerdings wird der schwarze Peter dafür beim Bundesministerium der Finanzen gesucht. Eigene Fehler gestehen sich Fondshäuser nicht ein: Vielmehr ist in Frage-und-Antwort-Katalogen etwa zu lesen, dass das geplante Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes viele Anleger verunsicherte. Die Folge sei ein drastischer Anteilsrückgang, der nur mit Schließungen kompensiert werden konnte.

Großanleger hatten die Möglichkeit, Mittel aus den Fonds zu ziehen, Privatanleger jedoch nicht. „Kleinanleger fahren demnach bei der Investition in offene Immobilienfonds zweiter Klasse“, sagt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jens-Peter Gieschen von KWAG Rechtsanwälte. Während Großanleger ihr Geld sicherten, können Privatanleger nur hoffen, dass die Fondshäuser wieder öffnen. Denn trotz Schließungen sind Investitionen nicht sicher. „Die eigentliche Gefahr von Wertverlusten kommt erst noch auf die Fonds und damit auf die Anleger zu“, erklärt Gieschen.

Etliche Mietverträge bei offenen Fonds laufen in den kommenden Jahren aus. Experten sehen hohe Risiken vor allem bei HANSAimmobilia. Bei diesem Fonds würden 65 Prozent der Mietverträge bis 2011 auslaufen. Beim EURO ImmoProfi seien es rund 50 Prozent und beim hausInvest global etwa 44 Prozent. Wenn Fondshäuser keine Nachmieter finden, können die Fonds wohl für immer geschlossen bleiben. Durch die aktuelle Wirtschaftskrise wird es schwieriger, neue Mieter zu finden oder höhere Mieten zu verlangen.

„Über diese Themen hören unsere Mandanten häufig im Erstberatungsgespräch zum ersten Mal etwas“, erklärt Gieschen. Sicherheitsorientierten Anlegern hätten nur ausgesuchte offene Immobilienfonds mit weniger auslaufenden Mietverträgen empfohlen werden dürfen. „In diesem Bereich liegen etliche Aufklärungsmängel vor, welche wir nun gerichtlich ‚kompensieren’ werden“, so Gieschen.

Weitere Informationen unter www.kwag-recht.de

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