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Ökoenergie-Branche sendet Weckruf zur EEG-Novelle

Mit der anstehenden Novelle des EEG droht das Aus für die dezentrale, bürgergetragene Energiewende. Im Vorfeld der entscheidenden Bund-Länder-Verhandlungen wies die NATURSTROM AG mit einem „Weckruf“ lautstark auf die Missstände bei der Reform hin:
(PM) Düsseldorf, 25.05.2016 - Mit der anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) droht das Aus für die dezentrale, bürgergetragene Energiewende. Im Vorfeld der entscheidenden Bund-Länder-Verhandlungen nächste Woche wies die NATURSTROM AG im Rahmen einer bundesweiten Aktion mit einem „Weckruf“ lautstark auf die Missstände bei der Reform hin: Um 5 vor 12 ließen rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten in Düsseldorf und Forchheim ihre Wecker schrillen.

„Die Novelle des EEG dient hauptsächlich der Verhinderung“, so NATURSTROM-Vorstand Oliver Hummel. „Deckeln, bremsen, begrenzen – nach dieser Logik funktionieren die Veränderungen. Es geht kaum noch darum, die Energiewende zu gestalten und mit Elan fortzuentwickeln. Stattdessen läuft die EEG-Reform darauf hinaus, die Energiewende zu einem Projekt der Stromkonzerne umzuformen, dass sich politisch möglichst ambitionslos verwalten lässt.“

So soll nicht nur der jährliche Ausbau der besonders günstigen Windenergie an Land drastisch zurückgefahren werden. Auch eine einmalige Kürzung der Vergütung, die Windräder je eingespeister Kilowattstunde erhalten, um 7 Prozent wurde zuletzt sehr kurzfristig noch ins Gespräch gebracht. Derzeit wird diskutiert, dass eine solche Kürzung zum Jahresbeginn 2017 greifen soll. In diesem Fall würden viele Windparkprojekte, die Energiegenossenschaften und andere engagierte Akteure mit mehrjährigem Vorlauf geplant haben und für die bereits Baugenehmigungen vorliegen und teilweise schon die Windräder bestellt sind, auf einen Schlag unwirtschaftlich. An der besonders hohen Vergütung der Windparks auf hoher See, die von den großen Konzernen projektiert werden, wird derweil nicht gerüttelt.

Zudem weigert sich die Bundesregierung, bei der geplanten Einführung von Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen Ausnahmeregelungen für kleinere Akteure zu erlassen – obwohl weitreichende Ausnahmen von den EU-Richtlinien gedeckt wären. „Die Bürgerenergie-Bewegung hat die Energiewende maßgeblich geprägt und vorangebracht“, so NATURSTROM-Vorstand Oliver Hummel, „nun wird ihr der Boden unter den Füßen weggezogen.“ Die Ausschreibungen erfordern umfangreiche Vorleistungen und bergen wirtschaftliche Risiken, die ehrenamtlich getragene Bürgerenergie-Gesellschaften vielfach nicht werden stemmen können. Mehrere Branchen- und Umweltverbände fürchten daher, dass sich die allermeisten Bürgerenergie-Gesellschaften komplett zurückziehen könnten, wenn der bisherige Gesetzesentwurf eins zu eins umgesetzt wird.

Oliver Hummel glaubt indes, dass es für wichtige Korrekturen noch nicht zu spät ist. „Viele Bundesländer haben eigene, ambitionierte Klimaschutzziele, die sie durch das drohende Ausbremsen der Erneuerbaren gefährdet sehen“, so der NATURSTROM-Vorstand. „Zudem sollten die Beschlüsse des Klimagipfels von Paris für alle Beteiligten der kommenden Verhandlungsrunde – also für die Bundesregierung wie auch die Länder – Anlass genug sein, den Kurs bei der EEG-Novelle noch einmal zu korrigieren.“
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