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Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt Legalität des Hausengel-Franchisesystems in der 24-Stunden-Betreuung

Es ist ein deutliches Zeichen für die Branche und doch nur eine Bestätigung der gelebten Praxis in tausenden deutschen Haushalten: Die 24h-Betreuung in Privathaushalten durch osteuropäische Betreuungskräfte ist in der Selbständigkeit legal möglich.
(PM) Ebsdorfergrund, 11.07.2014 - Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt bestätigt in einem Beschluss vom März dieses Jahres die Rechtmäßigkeit des Hausengel-Franchisesystems, in dem selbständige Betreuungsdienstleister als Franchisenehmer an Pflegebedürftige oder deren Familien vermittelt werden. Damit richtet sich das Oberlandesgericht nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. September 2011 (Aktenzeichen B12 R 17/09 R), demnach die Selbständigkeit in der 24-Stunden-Pflege grundsätzlich legal möglich ist.

In seinem Beschluss geht das OLG Frankfurt intensiv auf mehrere Merkmale und Beispiele ein, in denen es die Selbständigkeit der Hausengel-Franchisenehmer untermauert. Dieser Beschluss ist nicht nur bedeutend für die Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH, sondern ebenfalls für alle selbständigen Hausengel-Betreuungskräfte, die damit den Wert ihrer Arbeit sowie ihre Entscheidungsfreiheit bestätigt wissen. Auch für die mehr als tausend Familien in Deutschland, die bei der Betreuung von Pflegebedürftigen auf die Dienstleistung eines Hausengels zurück greifen, führt dieser Beschluss zu endgültiger Sicherheit über die Vermittlungstätigkeit des Unternehmens. Der Beschluss des Oberlandesgerichts bezieht sich dabei nur auf das Verhältnis zwischen der Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH und ihren jeweiligen Hausengel-Franchisenehmern und kann nicht pauschal auf andere Vertragsverhältnisse übertragen werden.

Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Darüber hinaus wurden nach achtjähriger Ermittlungstätigkeit die Verfahren gegen die Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH ohne Auflagen und ohne jeglichen Tatverdacht endgültig eingestellt. In diesem Ermittlungsverfahren wurde geprüft, ob es sich um eine legale Vermittlung von selbständigem Betreuungsdienstleistern handelt, was durch die Einstellung des Verfahrens bestätigt wird.

„Ich freue mich über den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurts und die Einstellung des Verfahrens. Dies war bereits lange überfällig, denn damit wird bestätigt, was wir seit Jahren wissen und wofür wir gekämpft haben: Die Lösung für eine legale 24-Stunden-Betreuung existiert bereits seit über acht Jahren“, macht Simon Wenz, Geschäftsführer der Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH, seine Erleichterung und die bestätigten Vorteile des Hausengel-Franchisesystems deutlich.
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