Pressemitteilung, 22.02.2011 - 13:36 Uhr
Perspektive Mittelstand
Northwest Oil & Gas Inc. – Anleger informiert Verbraucherdienst e.V. über weitere zweifelhafte Vermittler
(PM) Essen, 22.02.2011 - Ein weiterer enttäuschter Anleger, der in Aktien der Northwest Oil & Gas (NWO) investierte, informierte Verbraucherdienst e.V. über das Unternehmen QBC Limited. In seinem Fall führte QBC Limited telefonische Finanzberatung bzw. Aktienempfehlung im Zusammenhang mit NWO-Aktien ohne BaFin – Genehmigung durch.Verbraucherdienst e.V. recherchierte, zumal auch Vereinsmitglieder Aktionäre von NWO-Papieren sind. In diesen, dem Verein bereits bekannten Fällen, war es die „Beratergemeinschaft“ mit Sitz in Düsseldorf, die ohne BaFin-Genehmigung telefonisch Anleger für die Northwest Oil-Aktien aquirierte. Verbraucherdienst e.V. wurde durch den Aktionär weiterhin darüber informiert, das die QBC Limited, bzw. in seinem Fall eine Frau P., ihm mittels häufiger werbender Anrufe die NWO-Aktien anpries. Frau P. wies den Anleger immer wieder auf die steigenden Kurse hin, und untermauerte dies mit Adhoc –Meldungen. Wirtschaftszahlen, Bilanzen usw. wurden dem Aktionär allerdings nicht übermittelt. Der betroffene Anleger zeichnete dennoch im vollen Vertrauen auf die Aussagen der Frau P. die Aktien der Northwest Oil & Gas (NWO). Als dem NWO-Aktionär dann doch Zweifel kamen an den Aussagen der Frau P. mit Blick auf die tatsächliche Kursentwicklung, wendete er sich, wie bereits andere NWO-Aktionäre vor ihm, an den Verbraucherdienst e.V.Die QBC Limited, Königsallee 605, 40215 Düsseldorf verfügt nach aktuellen Erkenntnissen nicht über die Qualifikation für das Finanzdienstleistungswesen, das die BaFin-Genehmigung u.a. darstellt. Somit darf QBC Limited Aktien weder vermitteln noch empfehlen. Verbraucherdienst nahm telefonisch das Gespräch mit der QBC Limited auf. Gesprächspartner war Herr F. Dieser bestätigte gegenüber Verbraucherdienst, dass eine Mitarbeiterin namens Frau P. im Hause QBC Limited die Tätigkeit der Aktienvermittlung bzw. Aktienberatung durchführe. – Damit bestätigte sich die Aussage des Anlegers. Auf direkte Nachfrage seitens Verbraucherdienst e.V., ob die QBC Limited über die zur Aktienvermittlung bzw. –beratung notwendige Genehmigung der BaFin verfügt, wich Herr F. aus. Er teilte Verbraucherdienst e.V. mit, dass man eigentlich ein Marketingunternehmen sei. Es würde Coaching usw. durchgeführt. Doch eigentlich sei auch dies so nicht ganz richtig, die Firma QBC sei schlussendlich doch nur ein Büroservice… Was die QBC Limited jetzt genau macht, weiß er dann vielleicht doch nicht?Nach Recherchen des Verbraucherdienst e.V stellte sich heraus, dass die QBC Limited nicht über eine Bafin –Genehmigung verfügt um Anlageberatung durchführen zu dürfen.Verbraucherdienst e.V. wird über den weiteren Entwicklungsverlauf berichten. Grundsätzlich ist es aus Sicht des Vereins empfehlenswert, sich vor dem Kauf bei telefonisch von Unbekannten ohne fachliche Legitimation empfohlenen Aktien, einen weiteren Rat bei entsprechenden Kreditinstituten einzuholen. So ist sichergestellt, dass ein fachkompetentes Urteil die Kaufentscheidung begleitet. Nachtrag 18.09.2012Betroffene Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. freuen sich über ein erstes im August 2012 erwirktes Schadensersatzurteil zur Aktie Nothwest Oil & Gas. Hier lesen: bit.ly/Ql6MMS Anleger, die ebenfalls betroffen sind von hier geschilderten Käufen der Aktie NWO (Nortwest Oil & Gas) im Zeitraum Dezember 2009 bis Dezember 2010, erhalten bei Verbraucherdienst e.V. Informationen und Unterstützung zu Durchsetzung ihrer Ansprüche. Info-Telefon 0201-176790


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ÜBER VERBRAUCHERDIENST E.V.

Ziel des Vereins ist es insbesondere, eine Bündelung von Verbraucherinteressen in Fällen zu ermöglichen, in denen eine Vielzahl von Verbrauchern durch die gleichen unternehmerischen Praktiken betroffen ist, um diesen so die Durchsetzung ihrer Rechte zu erleichtern. Zur Durchsetzung der Verbraucherrechte im Einzelfall arbeitet der Verein mit Rechtsanwälten zusammen, die erforderlichenfalls von den Verbrauchern mit ihrer außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung beauftragt werden können.