News, 15.12.2006
Perspektive Mittelstand
Bildung und Beruf
News für Geschäftsführer zur GmbH-Geschäftsführung (12/02)
Neueste Informationen auf einen Blick aus Wirtschaft, Recht und Steuern für den GmbH-Geschäftsführer! 2. Ausgabe Dezember 2006.
Wirtschaft

Der Mannesmann-Prozess geht weiter! Die Hamburger Kanzlei Dommel, Schlosser & Partner hat Strafanzeige gegen die Richter des Landgerichts Düsseldorf, gegen die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten des Mannesmann-Prozesses gestellt. Begründung: Pflichtwidrige Unterlassung eines Strafverfahrens. Das Ergebnis bleibt abzuwarten!

Finanzen

Hochstimmung an der Frankfurter Börse: Am Mittwoch dieser Woche erreichte der Deutsche Aktienindex erstmals seit Februar 2001 wieder mehr als 6.500 Zähler. Einige Experten halten nun sogar einen Jahresendstand von 6.700 Zählern für möglich. Als Grund für das Rekordhoch gilt die allgemeine positive Stimmung am Aktienmarkt. Insgesamt konnte der DAX seit Jahresbeginn 19,8 % zulegen.

Personal

Bewirbt sich ein Arbeitnehmer mit einem gefälschten Zeugnis, kann der Arbeitgeber den dadurch zustande gekommenen Arbeitsvertrag auch noch Jahre später anfechten. Nach einem aktuellen Urteil des LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 13.10.2006, Az: 5 Sa 25/06) handele es sich hierbei nämlich um eine arglistige Täuschung und diese berechtige zur Anfechtung. Insbesondere kann sich der Arbeitgeber in einem solchen Fall darauf berufen, dass er zur Abwehr von Rufschädigungen jedem Missbrauchsfall konsequent nachgehen muss.

Steuern

Die Finanzämter werden laut Jahressteuergesetz 2007 eine sog. „verbindliche Zusage“ in Zukunft nur noch gegen Gebühr erteilen. Und diese ist „vorab“ zu entrichten. Die Behörde kann mit der Auskunft so lange warten, bis die Gebühr überwiesen wurde. Komplizierte Steuergestaltungen z. B. in einer Unternehmensgruppe werden gemäß Gerichtskostengesetz nach Gegenstandswert berechnet. Im Klartext: Geht es um Millionen-Umsätze, berechnet das Finanzamt für eine Steuerauskunft schon einmal einen fünfstelligen Betrag - selbst wenn die angefragte Steuer-Gestaltung abgelehnt wird. Stichtag ist der Tag der Verkündung des Jahressteuergesetzes im Bundesgesetzblatt. Alle bis dahin bereits eingegangenen Anträge werden noch gebührenfrei bearbeitet.

Recht

Laut GmbH-Gesetz ist der Geschäftsführer verpflichtet, rechtzeitig Insolvenzantrag zu stellen. Danach muss er spätestens 3 Wochen nach Vorlage des Insolvenzgrundes beim Amtsgericht Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Unterlässt der Geschäftsführer den Antrag, hat das weit reichende rechtliche Folgen: Er haftet für Zahlungen und Schulden der GmbH mit seinem privaten Vermögen. Das gilt nach neuester Rechtsprechung auch für Insolvenzgeld, das in dieser Zeit an die Arbeitnehmer gezahlt wird. Stellt der Geschäftsführer verspätet Insolvenzantrag, muss er das aus privater Tasche zurückzahlen (OLG Koblenz mit Urteil vom 26.10.2006, Az: 6 U 175/06). Im Urteilsfall musste der Geschäftsführer-Kollege insgesamt 24.000 Euro für 5 Mitarbeiter zurückzahlen.

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