News, 17.10.2006
Perspektive Mittelstand
Bildung und Beruf
News für Geschäftsführer zur GmbH-Geschäftsführung (10/02)
Neueste Informationen auf einen Blick aus Wirtschaft, Recht und Steuern für den GmbH-Geschäftsführer! 2. Ausgabe Oktober 2006.
Wirtschaft

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Studie zum Beschwerdemanagement
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Das Dortmunder IT-Dienstleistungsunternehmen MATERNA GmbH gibt die Ergebnisse seiner diesjährigen Beschwerde-Management-Studie bekannt: Beschwerde-Management ist nach wie vor ein Top-Thema für deutsche Unternehmen. Seine Bedeutung wird in den nächsten Jahren noch weiter zunehmen: 88 Prozent der Befragten meinten, die Bedeutung des Beschwerde-Managements allgemein werde in Zukunft leicht oder stark zunehmen. 80 Prozent gaben an, in ihrem Unternehmen werde das Beschwerde-Management leicht oder sogar stark ausgebaut. Die Motivation, weiter in das Beschwerde-Management zu investieren, liegt ganz klar in der Steigerung der Kundenzufriedenheit: Für 84 Prozent der Unternehmen ist die Erhöhung von Kundenzufriedenheit und Kundenbindung der wichtigste Nutzen des Beschwerde Managements.

Die Studie bestätigt aber auch, wie wertvoll das Kunden-Feedback aus Beschwerden für viele Unternehmen ist: Jeweils gut ein Drittel der Befragten gab an, wesentlicher Nutzen des Beschwerde-Managements seien Qualitätsverbesserungen, Verbesserungen der Unternehmensprozesse und das Erkennen von Kundenbedürfnissen. Nur fünf Prozent der Unternehmen bezeichnen Kostenreduzierung als einen wesentlichen Nutzen des Beschwerde-Managements. Aufgrund von Beschwerden lassen sich beispielsweise Produktionsfehler rechtzeitig erkennen und damit teure Rückrufaktionen und hohe Kosten aus der Produkthaftung vermeiden.

Finanzen

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Kredite für KMU
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Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, begrüßt, dass die EU-Kommission auf seine gemeinsam mit seinen Kollegen aus Großbritannien und Frankreich geäußerten Bedenken eingegangen ist. Minister Glos hatte im Juli 2006 zusammen mit seinen europäischen Kollegen vor den Auswirkungen einer restriktiven Deminimis-Neuregelung gewarnt. Die von der EU-Kommission jetzt konzedierte Anhebung der Obergrenze für verbürgte Kredite auf 1,7 Mio Euro ist für kleine und mittlere Unternehmen wichtig. Die Reform des Beihilferechtes muss mit Augenmaß erfolgen und darf die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands in Europa nicht beeinträchtigen. Weder wettbewerbspolitisch noch fiskalisch macht es Sinn, beihilfeintensiven Instrumenten wie Zuschüssen den Vorzug zu geben vor wesentlich weniger marktverzerrenden Instrumenten wie Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen. Der Mittelstand ist auf diese marktnahen Finanzierungsinstrumente angesichts seiner speziellen Finanzierungssituation in besonderem Maße angewiesen.

Personal

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Flexibler Kündigungsschutz in Kleinbetrieben
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Das Bundesarbeitsgericht hat zum Thema Kündigungsschutz in Betrieben mit mehr als 5 und bis höchstens 10 Arbeitnehmern eine lang erwartete Grundsatzentscheidung getroffen. Sinkt die Anzahl der Alt-Arbeitnehmer auf fünf oder weniger, geht deren Kündigungsschutz unter. Dies gilt selbst dann, wenn zum Ersatz neue Arbeitnehmer eingestellt wurden und der Betrieb durchgehend mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigte. Damit ist nunmehr geklärt, dass in solchen Kleinbetrieben der allgemeine Kündigungsschutz (Bestandsschutz) wegfällt, wenn die Anzahl der sog. Altbeschäftigten, d.h. Arbeitnehmern, die schon vor dem 1.1.2004 im Betrieb tätig waren, unter die früher maßgebliche Schwelle von 5,25 Mitarbeitern absinkt (BAG, Urteil v. 21.9.2006, Az: 2 AZR 840/05).

Steuern

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Geldwerter Vorteil beim Mitarbeiterdarlehen
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Gewährt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Darlehen und verlangt hierfür marktübliche Zinsen, muss kein geldwerter Vorteil als Arbeitslohn versteuert werden. Das hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden. Besonders wichtig: Entgegen Abschnitt 31 Abs. 11 der Lohnsteuerrichtlinien gilt das selbst dann, wenn der Zinssatz unter dem Mindestzins liegt, der nach den Lohnsteuerrichtlinien gefordert wird (BBFH, Urteil v. 4.5.2006, Az. VI R 28/05)

Recht

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Neues Gesetz zu veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten
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Der Deutsche Bundestag hat am 29.9.2006 das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) beschlossen. Das EHUG führt zu einer grundlegenden Modernisierung des Umgangs mit veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten. Spätestens bis zum 1. Januar 2007 werden Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Zuständig für die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte. Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, können Unterlagen in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden. Die Bundesländer können allerdings Übergangsfristen vorsehen, nach denen die Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden können. Weil die Register elektronisch geführt werden, werden Handelsregistereintragungen künftig auch elektronisch bekannt gemacht Um die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse zu erleichtern, werden für ihre zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein. Ab dem 1. Januar 2007 können unter www.unternehmensregister.de wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Damit gibt es eine zentrale Internetadresse, über die alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist, online bereit stehen.

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