News, 06.10.2006
Perspektive Mittelstand
Bildung und Beruf
News für Geschäftsführer zur GmbH-Geschäftsführung (10/01)
Neueste Informationen auf einen Blick aus Wirtschaft, Recht und Steuern für den GmbH-Geschäftsführer! 1. Ausgabe Oktober 2006.
Wirtschaft

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Preisklima
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Das Preisklima in Deutschland bleibt insgesamt ruhig. Das teilt aktuell das Bundeswirtschaftsministerium in seinem September-Bericht mit. Aufgrund sinkender Nahrungsmittel- und Kraftstoffpreise ging der Verbraucherpreisindex vom Juli auf August geringfügig um 0,1 % zurück. Auch die Jahresrate schwächte sich auf 1,7 % ab. Die Inflation wird auch weiterhin maßgeblich durch die Folgen der gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise bestimmt. Seit ihrem Höchststand Anfang August gehen die Preise für Rohöl allerdings merklich zurück. Die so genannte Kerninflation, also der Preisauftrieb ohne Energie und saisonabhängige Nahrungsmittel, erhöhte sich im August binnen Jahresfrist um 0,8 %.

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Leiharbeiter
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Die Beschäftigungsverhältnisse der Leiharbeiter werden immer kürzer, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Im Jahr 2003 standen etwa 65 Prozent der Leiharbeiter nach einem Monat noch im gleichen Arbeitsverhältnis. Nach zwei Monaten waren es nur noch rund 50 Prozent und nach sechs Monaten 25 Prozent. Nur 13 Prozent aller Leiharbeiter waren ein Jahr oder länger ununterbrochen beim selben Zeitarbeitsbetrieb tätig. Die Befürchtung, dass Unternehmen systematisch reguläre Arbeitskräfte durch Leiharbeiter ersetzen, wird durch die IAB-Studie damit nicht bestätigt. Lange Arbeitsverhältnisse sind selten - und nur sie wären geeignet, reguläres Personal zu ersetzen.

Finanzen

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Transparenzgebot
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Als Verstoß gegen das Transparenzgebot aus § 307 BGB sind AVB zur Kaskoversicherung eines Kfz-Versicherers unwirksam, die unter Ersatzleistungen regeln, dass der Versicherer die Mehrwertsteuer nur ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer diese tatsächlich bezahlt hat. Der Bundesgerichtshof ließ diese Klausel nicht gelten. Die Klausel sei unwirksam, weil der Versicherungsnehmer nicht deutlich erkennen könne, dass bei einer Ersatzbeschaffung die Erstattung der dafür gezahlten Mehrwertsteuer ausgeschlossen sein soll. Die Richter untersagten dem Versicherer die weitere Verwendung dieser Klausel (BGH, Urteil v. 24.5.2006, Az. IV ZR 263/03).

Personal

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Krankengeld
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Wird Krankengeld gezahlt, das später wegen rückwirkend festgestellter Berufs-/Erwerbsunfähigkeit zurückzuzahlen ist, ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs die Rückzahlung erst im Zeitpunkt des Abflusses steuermindernd zu berücksichtigen. Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Dazu gehören alle Vorteile die für eine Beschäftigung gewährt werden, wenn der zugewendete Vorteil Entlohnungscharakter hat. Fraglich war, ob auch Arbeitslohn vorliegt, wenn der Arbeitgeber Leistungen irrtümlich und ohne Rechtsgrund leistet, die der Arbeitnehmer später wieder zurückzahlen muss. (BFH, Urteil v. 4.5.2006, Az. VI R 19/03)

Steuern

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Abzugsfähigkeit Arbeitszimmer
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Ab 1.1.2007 gilt für das häusliche Arbeitszimmer das „Alles-oder-nichts-Prinzip“. Die Kosten für ein Arbeitszimmer dürfen danach in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung darstellt. Die Möglichkeit, wenigstens 1.250 EUR abziehen zu dürfen ist damit passé.

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Erstattung von Umzugskosten
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Wenn ein Mitarbeiter näher an den Betriebssitz Ihrer GmbH zieht, können Sie ihm die Umzugskosten steuerfrei erstatten. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Voraussetzung: Die Fahrtzeit zum Arbeitsplatz verkürzt sich durch den Umzug um eine Stunde oder mehr pro Arbeitstag. Ob der Ehepartner des Mitarbeiters durch den Umzug einen längeren Weg zur Arbeit hat, ist für die Steuerfreiheit der Erstattung unerheblich (BFH, 21.2.2006, Az: IX R 79/01).

Recht

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Verjährung selbstschuldnerischer Bürgschaften
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Haben Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer eine selbstschuldnerische Bürgschaft für Ihre GmbH übernommen, verjährt diese regulär nach 3 Jahren. Die Frist beginnt jedoch nicht schon, wenn die Bank das bebürgte Darlehen, fällig stellt. Vielmehr ist der Zeitpunkt entscheidend, zu dem die Bank Sie als Bürgen zur Zahlung auffordert. So sieht es das OLG München (Urteil vom 20.7.2006, Az:19 U 3419/06). Im entschiedenen Fall kündigte die Bank den Kreditvertrag zum 31.1.2002. Am 3.11.2004 forderte sie den Bürgen zur Zahlung des Kredits in Höhe von 200.000 Euro auf. Die Forderung wäre somit erst am 31.12.2007 verjährt.

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Haftung für delegierte Aufgaben
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Wenn Sie als Geschäftsführer Aufgaben delegieren, verringern Sie Ihre Haftungsrisiken dadurch nicht. Das geht aus einem aktuell veröffentlichten Urteil des Landgerichts Münster vom 18.5.2006 (Az: 12 O484/05) hervor. Sie bleiben weiterhin verantwortlich und müssen Ihre Mitarbeiter überwachen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach und entsteht Ihrer GmbH deshalb ein Schaden, kann die Gesellschafterversammlung Sie in Regress nehmen.

Quelle / Urheber:
WRS Verlag für Wirtschaft,
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