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Pressemitteilung

Referentenentwurf zum neuen Pflegestärkungsgesetz - fünf Pflegegrade für eine individuelle Pflege

Ein neues Pflegestärkungsgesetz liegt bisher als Referentenentwurf vor, soll jedoch noch in dieser Wahlperiode umgesetzt werden.
(PM) Berlin, 14.08.2015 - Das neue und überarbeitete Pflegegesetz soll individueller auf die Pflegebedürftigkeit der betroffenen Personen eingehen. Dabei steht der Grad der Selbstständigkeit im Mittelpunkt der Begutachtung. Der Pflegedienst Futura aus Berlin setzt seit jeher auf dieses Ziel: die Erhaltung und Förderung der Selbstständigkeit von Menschen mit gravierenden körperlichen Einschränkungen.

Bei gesundheitlichen Einschränkungen, seien sie physisch oder psychisch, haben Betroffene zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit bzw. das Recht auf die Einstufung in eine Pflegestufe. Dabei erfolgt eine Begutachtung und Einstufung in die Pflegestufen I, II oder III. Ein gewisser Nachteil an dieser Unterteilung der Pflegestufen ist die Unterscheidung zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen. Der neue Gesetzesentwurf sieht einen Wegfall der bisherigen Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigkeit mit körperlichen Einschränkungen und der Pflegebedürftigkeit mit kognitiven und psychischen Einschränkungen vor. Im Mittelpunkt der neuen Pflegegrade soll ausschließlich der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen stehen. Dieses neue Pflegestärkungsgesetz soll also prüfen, was jemand alleine kann und in welchen Bereichen Unterstützung benötigt wird. Die Futura GmbH ist ein Pflegedienst aus Berlin Spandau und setzt bereits seit Jahren dieses Verfahren um. Bei Futura steht der Einzelne im Mittelpunkt und die Wahrung der Selbstständigkeit der KlientInnen hat oberste Priorität. Denn nur so wird langfristig ein selbstbestimmtes Leben möglich. Das neue Pflegegesetz kommt der Futura GmbH im Hinblick auf die Pflegeumsetzung zugute. Das Pflegestärkungsgesetz soll in Zukunft in fünf Grade eingeteilt werden. Ausgehend von der Selbstständigkeit einer Person wird unterschieden zwischen geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 1) bis zur schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergeht (Pflegegrad 5).

Ob und inwieweit Betroffene selbstständig sind, lässt sich dann an acht pflegerelevaten Bereichen feststellen: Mobilität, Haushaltsführung, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte, außerhäusliche Aktivitäten, Umgang mit Krankheit und Therapie, Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen, Kognition und Kommunikation sowie der Selbstversorgung. Dabei werden bei der Begutachtung Punkte vergeben, die abbilden, wie weit die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist. Die bisher angewandte Methode der Zeiteinteilung und Zeitplanung bei der Pflege wird dann wegfallen. Der Pflegegrad 1 nimmt eine Sonderposition ein und wird abschließend in § 28 a SGB XI enthalten sein. Regeln soll dieser Paragraph bzw. der Pflegegrad 1 die Leistungen der Pflegeberatung, die Beratung in der eigenen Häuslichkeit, die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfelds, die zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen sowie Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Die bisherigen Pflegestufen I bis II sollen wie folgt ersetzt werden: Pflegestufe I in den Pflegegrad 2 (Pflegesachleistung 689 EUR), Pflegestufe II in den Pflegegrad 3 (Pflegesachleistung 1.298 EUR), Pflegestufe III in den Pflegegrad 4 (Pflegesachleistung 1.612 EUR) sowie Pflegestufe III – Härtefall in den Pflegegrad 5 (Pflegesachleistung 1.995 EUR). Es bleibt abzuwarten, ob sich das neue Pflegestärkungsgesetz durchsetzen kann und bis zu welchem genauen Termin die Einführung erfolgt.
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Der ambulante Pflegedienst Futura GmbH - pflegen, betreuen, beraten in Berlin bietet Menschen mit Behinderung unter anderem ambulante Pflege, das betreute Wohnen, sowie die persönliche Assistenz und Heimbeatmung an. Seit der Gründung im ...
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