Nach einer von der KfW 2006 beim Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) in Auftrag gegebenen Studie machen die Energiekosten in vielen Unternehmen bis zu fünf Prozent des Umsatzes aus. Der Studie zufolge liegen die jährlichen Energiekosten bei Gewerbebetrieben mit bis zu neun Mitarbeitern im Durchschnitt zwischen 3.000 und 9.000 Euro, bei Betrieben mit bis zu 19 Angestellten zwischen 7.000 und 24.000 Euro und bei solchen mit bis zu 49 Mitarbeitern, je nach Branchen, zwischen 32.000 und 240.000 Euro. In größeren Unternehmen aus der Industrie mit 100 bis 249 Mitarbeitern summieren sich die jährlichen Energiekosten durchschnittlich auf Beträge zwischen 210.000 Euro (Elektrotechnik) und 1,5 Millionen Euro (Glas, Steine/Erden, chem. Erzeugnisse).
Die Einsparpotenziale sind immens. Laut einem KfW-Sonderbericht zum neuen Förderprogramm veranschlagen Energieberater die Kosteneinsparungspotenziale in Unternehmen auf „mindestens fünf bis 20 Prozent“. Das Problem: Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen sind sich der Einsparpotenziale oft gar nicht bewusst. "Bei kleinen und mittleren Unternehmen bestehen noch erhebliche unausgeschöpfte Potenziale zur Energieeinsparung. Oft fehlt es sowohl an Wissen um die bestehenden Einsparpotenziale als auch an den notwendigen Mitteln zur Finanzierung. Hier setzt das Förderprogramm der KfW an", sagte Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin des Vorstands der KfW Bankengruppe. Doch auch in größeren Unternehmen werden die Einsparpotenziale dem Bericht zufolge nur selten vollends ausgeschöpft. Die Gründe hierfür sind dort vor allem Zeitmangel (75 Prozent) und, wie auch bei kleinen Unternehmen, ein Mangel an Know-how (68 Prozent).
Der wichtigste Hebel, weil erste Schritt zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen, ist deshalb der Wissenstransfer in Unternehmen. Genau auf diesen ziele der Sonderfonds, wie Dr. Burkhard Touché, Leiter der KfW-Unternehmeragentur, ausführt, ab: „Er bietet Unternehmen eine fachkundige und unabhängige Energieberatung, die in konkrete Vorschläge für wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienz-Maßnahmen mündet.“ Die Förderung von Beratungsleistungen für Unternehmen umfasst im Wesentlichen zwei Bausteine: Eine so genannte eintätige „Initialberatung“ und eine optional daran anschließende „Detailberatung“. Für die Initialberatung erhalten Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent und für eine weitergehende Detailberatung erhalten Unternehmen Zuschüsse in Höhe von 60 Prozent des maximal förderfähigen Tageshonorars von 800 Euro. Die Beratungsförderung für ein Unternehmen ist dabei auf einen Gesamtzuschuss von maximal 8.000 Euro begrenzt. Als Ergebnis der jeweiligen Beratungsangebote, die durch unabhängige Energieberater erfolgt, erhalten Unternehmen einen Beratungsbericht mit jeweils folgenden Inhalten:
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Initialberatung
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Detailberatung
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Abseits der von Zuschüssen für Beratungsleistungen bietet das neue Förderprogramm Unternehmen darüber hinaus die Möglichkeit, die für die Umsetzung der Energieeinsparmaßnahmen notwendigen Investitionen mit zinsgünstigen Krediten aus dem ERP-Energieeffizienzprogramm zu finanzieren. Föderungsfähig sind dabei all jene Maßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 15 Prozent erzielt wird. Mitfinanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 10 Mio. EUR. Um die Finanzierungsförderung in Anspruch nehmen zu können, muss diese im Rahmen der Antragstellung von einem Sachverständigen oder dem im Rahmen der Beratungsförderung beauftragten Berater quantifiziert und bestätigt werden. Die Antragstellung auf Zuschüsse für eine Initial- und Detailberatung erfolgt über so genannte Regionalpartner der KfW, die sich im Wesentlichen aus den Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern rekrutieren.
Weitere Informationen zum neuen "Sonderfonds Energieeffizienz KMU" finden Unternehmen in der Sonderausgabe von "KfW-Impuls" sowie unter www.energieeffizienz-beratung.de.