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Neues EU-Recht: idealo zeigt Informationen zu Retourbedingungen seiner Shops an

(PM) Berlin, 18.06.2014 - Mit Inkrafttreten des neuen EU-Widerrufsrechts ändert sich einiges – sowohl für Händler als auch Verbraucher. Unter anderem können Onlineshops ab sofort die Retourenkosten für widerrufene Waren an ihre Kunden weitergeben. Widerrufe müssen zudem kurz, vorzugsweise schriftlich, seitens des Käufers erklärt werden. Bisher genügte das einfache Zurücksenden der Ware. Die Widerrufsfrist wird EU-weit auf 14 Tage festgelegt – im deutschen Onlinehandel ohnehin bereits die gängige Praxis.

Zeitgleich mit dem Eintreten der Gesetzesänderung zeigt idealo ab sofort Informationen zu den Rücksende-Konditionen seiner Partnershops an. Diese verbindlichen Angaben lassen Verbraucher bereits vor dem Klick auf ein Angebot wissen, ob sie im Falle eines Widerrufs mit zusätzlichen Retourenkosten rechnen müssen.

Generell sollten Verbraucher Folgendes beachten

Onlinehändler müssen Verbraucher vor dem Kauf auf alle relevanten Bedingungen von Zahlungsarten über Lieferfristen bis hin zum Widerrufsrecht hinweisen. Dennoch ist es vor allem für Gelegenheits-Onlinekäufer ratsam, vor der Bestellung kurz selbst die für ihn wichtigen Modalitäten zu prüfen. Das neue Widerrufsrecht stärkt in einigen Punkten zwar auch die Rechte von Händlern, in den meisten Punkten profitieren aber die Endverbraucher durch EU-weit klar geregelte Gesetze. Sie müssen vor dem Kauf verstärkt auf die Leistungen des jeweiligen Onlineshops hingewiesen werden.

Es ist nicht davon auszugehen, dass sich kurzfristig viel an den bestehenden Rücksendebedingungen ändern wird. Viele Onlinehändler haben bereits angekündigt, an den bestehenden und von den Verbrauchern gewohnten Regelungen nichts ändern zu wollen. Es könnte darauf hinauslaufen, dass treue Kunden mit kostenlosen Retouren belohnt und Viel-Retournierer zur Kasse gebeten werden. Davon profitieren all diejenigen, die ernsthafte Bestellungen absenden und die Absicht verfolgen, Ware auch wirklich zu behalten. Dass ein Schuh doch mal zu klein ist oder das Notebook nicht gefällt und retourniert wird, steht außer Frage – und bleibt auch weiterhin eine der großen Stärken des Onlineshoppings.

Händler dürfen an vielen Stellen vom neuen Gesetz abweichen, wenn dies dem Kunden zugute kommt, beispielsweise durch die Übernahme der Retourenkosten oder verlängerte Widerrufsfristen.

Die vollständige Meldung finden Interessierte hier: idealo.de/presse/1104-neues-eu-recht-idealo-zeigt-informationen-zu-retourbedingungen-seiner-shops-an.html
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