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Neuerungen im Sozialrecht

(PM) Leipzig, 29.03.2011 - Bis vor einigen Jahren wurden privat versicherte Arbeitslose wieder in die gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen, denn im Falle von Arbeitslosigkeit sind die Beiträge für private Krankenversicherungen häufig höher und daher für Erwerbslose kaum tragbar. Mit der Gesundheitsreform und der Einführung des Basistarifs wurde dies allerdings geändert: Privat versicherte ALG-II-Empfänger müssen die Krankenversicherung selbst übernehmen. Das Bundessozialgericht hat kürzlich jedoch ein für die Betroffenen erfreuliches Urteil gefällt. Über die daraus resultierenden Entlastungen informiert das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de.

Ein Vorteil von gesetzlichen Krankenkassen gegenüber privaten Versicherungen besteht darin, dass sich die Beiträge nach dem Einkommen richten. Bei einem Verlust des Arbeitsplatzes und dem damit verbundenen fehlenden Einkommen werden die entsprechenden Kosten von der Agentur für Arbeit übernommen. Wer sich privat krankenversichern ( www.private-krankenversicherung.de/krankenversichern/ ) möchte, zahlt die Prämien entsprechend seines Einkommens. Hier entscheiden außerdem weitere Größen wie Alter, Geschlecht und Risikofaktoren über die tatsächliche Höhe der Beiträge.

Die daraus resultierenden finanziellen Probleme privat versicherter ALG-II-Empfänger wurden kürzlich durch ein Urteil des Bundessozialgerichtes entschärft. Nun werden die verminderten Beiträge für arbeitslose Privatversicherte im Basistarif vollständig von der Agentur für Arbeit übernommen, was eine deutliche Entlastung für die Betroffenen zur Folge hat – sofern das Urteil zügig umgesetzt wird. Die Zuschüsse sollen rückwirkend ab dem 18. Januar 2011 gezahlt werden. Die Kosten, die daraufhin für den Bundeshaushalt anfallen, belaufen sich Schätzungen zufolge auf 50 Millionen Euro.

Weitere Informationen: news.private-krankenversicherung.de/privat-versicherte-alg-ii-empfaenger-hoehere-zuschuesse/338210.html
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