Am Donnerstag, 7. Mai 2015, lädt die Studiengangsleitung um 18 Uhr zu einem Informationsabend zum neuen Master-Studiengang im Steuerrecht ein und beantwortet Fragen.
(PM) Köln, 27.04.2015 - Ab dem Wintersemester 2015/16 bietet die Rheinische Fachhochschule Köln (RFH) den neuen Master-Studiengang „Steuerrecht“ mit dem Abschluss LL.M. an. Studierenden werden wissenschaftlich und praxisorientiert Kenntnisse und Methoden des Steuerrechts für leitende Positionen im Berufsfeld der Steuerberatung vermittelt.
Am Donnerstag, 7. Mai 2015, lädt die Studiengangsleitung um 18 Uhr zu einem Informationsabend ein und beantwortet Fragen. Die Veranstaltung findet statt im RFH-Hauptgebäude, Schaevenstraße 1 a/b, 50676 Köln, Raum 203.
Der akkreditierte Masterstudiengang „Steuerrecht“ mit dem Abschluss Master of Laws (LL.M.) richtet sich an Juristen mit mindestens erstem Staatsexamen, Bachelorabsolventen in Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft oder anderen wirtschaftsorientierten Kombinationsstudiengängen mit einschlägigen Grundkenntnissen auf steuerrechtlichen Gebieten. Der Master kann in drei Semestern Regelstudienzeit Vollzeit oder berufsbegleitend erworben werden. Eine Verkürzung auf zwei Semester ist möglich. Die Lehrveranstaltungen finden geblockt in kleinen Lerngruppen ganztägig freitags und samstags statt.
Die Studieninhalte wie zum Beispiel Einkommen-, Bilanz-, Umsatz- oder internationales Steuerrecht sind anwendungsorientiert ausgerichtet und bereiten auf einen steuerberatenden Beruf vor.
Steuerrechtlich versierte Betriebs- und Volkswirte, Wirtschaftsjuristen, Finanzwirte und Juristen sind auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt.
Die RFH ist eine staatlich anerkannte Hochschule in privater Trägerschaft einer Stiftung. Die monatlichen Kosten betragen 385 Euro.
Weitere Informationen zum Studiengang: www.rfh-koeln.de/steuerrecht