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Pressemitteilung

Neue Straßenverkehrsordnung: Relevante Änderungen für Radfahrer

Dass eine gegenseitige Rücksichtnahme von Verkehrsteilnehmern nicht ausreicht, belegen verschiedene Studien. Um den Radverkehr weiter zu stärken und ihn sicherer zu machen, wurde zum 1. April 2013 eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen.
(PM) Berlin, 01.04.2013 - Schutzstreifen und Fahrradstraßen

Eine Neuerung trifft das Thema Schutzstreifen. In Zukunft soll der Radfahrstreifen auf den Fahrbahnen den Radwegen gleichgestellt werden. Sind gestrichelte Linien oder Fahrradpiktogramme vorhanden, so ist dieser Teil der Fahrbahn ausschließlich von Fahrradfahrern zu benutzen.

Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Bereich nur in Ausnahmefällen befahren. Auch das Parken auf dem Schutzstreifen ist nicht erlaubt.

Für Fahrradstraßen gab es bisher keine festgesetzte Höchstgeschwindigkeit. Das ändert sich jetzt mit der neuen StVO. Nach dieser gilt ab 1. April 2013 eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h auf Fahrradstraßen.

Fahren auf der Fahrbahn

Sind Radwege neben der Fahrbahn vorhanden, darf der Radfahrer selbst entscheiden, ob er die Fahrbahn oder den Radweg nutzt. Ist dagegen ein blaues Radweg-Schild platziert, so muss ausschließlich der Radweg benutzt werden.

Regelungen auf Radwegen

Herkömmliche Radwege sind längst nicht mehr die sichersten Wege. Oftmals sind die Radfahrer besonders an Einfahrten und Kreuzungen nur schlecht auf den meist viel zu schmalen und stark beschädigten Wegen zu sehen. Auch linksseitige Radwege dürfen zukünftig zur Benutzung durch das Verkehrsschild „Radverkehr frei“ freigegeben werden. Dann darf in beiden Richtungen gefahren werden.

Eine Radwege-Benutzungspflicht besteht für Radfahrer nur bei den blauen Radwegschildern. Doch in Zukunft sollen diese so attraktiv ausgebaut sein, dass diese freiwillig von den Radlern angenommen werden sollen.

Beförderung in Fahrradanhängern

Die neue StVO macht klare Angaben, inwiefern Kinder in Fahrradanhängern mitzunehmen sind. Demnach dürfen Personen, die das 16. Lebensjahr erreicht haben, bis zu zwei Kinder in Fahrradanhängern befördern. Die Kinder dürfen allerdings nur bis zum vollendeten 7. Lebensjahr in den Anhängern transportiert werden.

Verhalten bei Einbahnstraßen

Den Radfahrern sollen in Zukunft Umwege erspart werden. Wo bisher Einbahnstraßen in Gegenrichtung schwer für Radfahrer passierbar waren, sollen jetzt neue Schilder aufgestellt werden, die ein Durchkommen für Radfahrer erleichtern soll. So sollen in Zukunft weitere Einbahnstraßen in beiden Richtungen für Radfahrer befahrbar sein. Weiterhin ist zu beachten, dass hier die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt, wenn dies nicht anders durch Verkehrsschilder ausgewiesen ist.

Benutzung von Fußwegen

Das Verkehrszeichen „Radfahrer frei“ signalisiert, dass Radfahrer ausgewiesene Radwege benutzen dürfen. Hier gilt es allerdings zu beachten, dass hier Rücksicht auf Fußgänger genommen werden und das Fahrtempo dem Fußverkehr angepasst werden muss. Im Zweifelsfall greift immer § 1 der StVO, die „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“.

Zu beachtender Ampelverkehr

Neue Bestimmungen gibt es auch für den Ampelverkehr. Radfahrer sollen sich neuerdings an den Ampeln für den Fahrverkehr für den Fahrverkehr orientieren, nicht mehr an den Fußgängerampeln. Sind Fahrradampeln für Radfahrer auf Radwegen oder Radfahrstreifen vorhanden, so ist sich nach diesen zu richten. Ist im Gegensatz dazu neben einem Gehweg ein Radweg vorhanden, so müssen Radfahrer weiterhin die Ampelsignale der Fußgänger befolgen.

Änderungen im Bußgeldkatalog

Im Zuge der neuen Verkehrsvorschriften wurde auch der Bußgeldkatalog angepasst. Für Radfahrer bedeutet dies, dass diese bei Nichtbenutzung von benutzungspflichtigen Radwegen ein Bußgeld von 20 Euro, statt der bisherigen 15 Euro zahlen müssen. Auch Autofahrer, die auf einem Radweg oder Schutzstreifen parken, müssen tiefer in die Tasche greifen. Dieser Verstoß kostet jetzt 20 Euro (vorher 15 Euro).

Weil die neuen Regelungen und Sanktionen keine Garantie für alle zu verhindernden Unfälle und Behinderungen im Straßenverkehr geben, ist die gegenseitige Rücksichtnahme immer noch ein wesentlicher Bestandteil für ein friedliches Miteinander auf den Straßen.

Weitere Punkte zur Neufassung der StVO sind hier nachzulesen: www.adfc.de/misc/filePush.php?mimeType=application/pdf&fullPath=http://www.adfc.de/files/2/110/113/Neufassung_der_Strassenverkehrsordnung_2013.pdf
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