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Neue Gesundheitsreform 2011. Drei-Jahres-Regelung und Kopfpauschale für Privatversicherte

(PM) Leipzig, 05.03.2010 - Die Regierungskommission wird im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums ab 17. März 2010 erstmals ihre Arbeit aufnehmen. Interessant ist dabei vor allem, wie die Entscheidung bezüglich einer Rücknahme der Drei-Jahres-Regelung ausfallen wird. Diese sollte bisher für gut verdienende Angestellte gelten, die in die private Krankenversicherung wechseln möchten. Das Versicherungsportal www.private-krankenversicherung.de erklärt, welche weiteren Punkte auf der Agenda der Kommission stehen.

Die Debatten im Bundestag fanden bisher vor allem bezüglich einer zukunftssicheren Finanzierbarkeit der GKV sowie Pro und Kontra der Kopfpauschale statt. Gesundheitsminister Philipp Rösler macht sich dabei vor allem für die private Krankenversicherung stark. Dabei rückt die von der Großen Koalition von ein auf drei Jahre verlängerte Wartezeit immer weiter in den Hintergrund.

Der Kommission ist allerdings bewusst, dass eine nicht reibungslose Periode der Entscheidungsfindung bevorsteht. Das Bundesgesundheitsministeriums hält an der Einführung einer Kopfpauschale weiterhin fest, welche die Kommission nun diskutieren und durchsetzen soll. Weitere Ziele, die zu einer verbesserten GKV führen sollen, sind die regionale Differenzierung der Krankenkassen und Gesundheitsfonds sowie eine gründliche Prüfung der GKV-Ausgaben und deren Optimierungsmöglichkeiten.

Für eine neue Gesundheitsreform hält das Bundesgesundheitsministerium einen Termin Anfang nächsten Jahres für möglich. Bis dahin ziehen sich die acht Kommissionsmitgliedern zur Beratung (www.private-krankenversicherung.de/beratung/) zurück und schauen einer diskussions- und entscheidungsreiche Zeit entgegen.

Weitere Informationen:
news.private-krankenversicherung.de/politik/drei-jahres-regelung-ruecknahme-im-jahr-2011/333543.html

Kontakt:
Lisa Neumann

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