Pressemitteilung, 02.05.2007 - 17:08 Uhr
Perspektive Mittelstand
Neue GKV-Wahltarife haben keine Ratingauswirkungen auf PKV
(PM) , 02.05.2007 - Fitch Ratings sieht die Finanzstärke deutscher privater Krankenversicherer durch die Neugestaltung der Kostenerstattungstarife nicht beeinträchtigt. Die neuen Tarife schaffen zwar neuen Wettbewerb, haben zunächst aber nur sehr geringe unmittelbare Auswirkungen auf private Krankenversicherer. Selbst für private Krankenversicherer, die überwiegend oder ausschließlich im Zusatzversicherungsgeschäft tätig sind, werden sich hierdurch zunächst keine Ratingveränderungen ergeben. Deutsche gesetzliche Krankenversicherer dürfen seit dem 1.April 2007 umfangreiche Wahltarife anbieten. Diese Tarife dürfen auch Leistungsmerkmale enthalten, die gesetzlich Versicherte bisher lediglich durch Zusatzversicherungen der Privaten Krankenversicherung (PKV) erwerben konnten. Durch die Gesundheitsreform können Kostenerstattungstarife der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) jetzt Chefarztbehandlung, Einzel- oder Zweibettzimmer bei Krankenhausaufhalten und volle Kostenerstattung bei Zahnersatz beinhalten. Nach Ansicht von Fitch sind aber auch weitere Varianten für Kostenerstattungstarife denkbar. Diese könnten weitere Leistungen in vollem Umfang rückerstatten, die zu höheren Sätzen als bei Kassenpatienten üblich abgerechnet wurden.„Fitch ist der Ansicht, dass die neue Konkurrenz durch Kostenerstattungstarife der GKV nur einen sehr geringen direkten Einfluss auf private Zusatzversicherungen hat“, sagt Tim Ockenga, Direktor im europäischen Versicherungsbereich von Fitch Ratings in London. Grund hierfür ist der marginale Anteil der gesetzlich Versicherten, die bis jetzt Kostenerstattungstarife gewählt haben. Fitch erwartet, dass der Kostenerstattungstarif auch in absehbarer Zukunft keine wesentliche Bedeutung erlangen wird. Wichtiger ist für Fitch die Tatsache, dass gesetzliche Krankenversicherer mit dieser Regelung die Möglichkeit erhalten, direkte Konkurrenzprodukte zur privaten Krankheitsvollversicherung anzubieten. Innerhalb des Leistungskatalogs der GKV können somit alle Leistungen so aufgewertet werden, dass diese identisch zu denen der Krankenvollversicherung der PKV sind. Lediglich für Leistungen, die den Rahmen des Leistungskatalogs der GKV übersteigen, bieten private Krankheitsvollversicherungen daher noch Leistungsvorteile. Fitch vertritt die Ansicht, dass hier ein weiterer Schritt hin zu einem einheitlichen Gesundheitssystem gemacht wurde.Hintergrundinfo:Als Folge des Wettbewerbsstärkungsgesetz können gesetzliche Krankenversicherer gemäß §53 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein breites Spektrum an Wahltarifen anbieten. Hierzu zählen unter anderem Kostenerstattungstarife. Die Gesetzesänderung erlaubt es gesetzlichen Krankenversicherungen Leistungen des Katalogs der GKV auch zu höher vergüteten Varianten in Kostenerstattungstarifen anzubieten. So kann die Höhe der Kostenerstattung variieren und mittels spezieller Prämienzahlungen der Versicherten werden diese höheren Erstattungen abgedeckt. Durch Kostenerstattungstarife erhalten gesetzliche Krankenversicherungen die Möglichkeit, Leistungen des Katalogs der GKV zu höher vergüteten Varianten anzubieten, die in direktem Wettbewerb zu privaten Zusatzversicherungen stehen.Gesetzlich Versicherte in Kostenerstattungstarifen müssen sich ihrem Arzt nicht als Kassenpatient zu erkennen geben. Somit kann der Arzt Leistungen erbringen, die den Rahmen des Leistungskatalogs der GKV übersteigen. Der Mediziner kann darüber hinaus seine Leistungen zu einem höheren Satz abrechnen, als dies für gesetzlich Versicherte möglich wäre. Im Rahmen des Kostenerstattungsprinzips ist der Patient Vertragspartner des Arztes und damit auch verantwortlich, seine Rechnungen zu begleichen. Im Anschluss kann der Versicherte seine Rechnungen bei der GKV einreichen und erhält die geleisteten Beträge rückerstattet. Bisher wurden lediglich Kosten erstattet, die gemäß dem Sachleistungsprinzip angefallen wären. Gingen die erbrachten Leistungen über den Umfang des Leistungskatalogs der GKV hinaus oder wurden erbrachte Leistungen zu höheren Sätzen abgerechnet, als dies bei gesetzlich Versicherten möglich ist, musste der Versicherte für die Differenz aufkommen. Um dieses Risiko abzusichern, bieten private Krankenversicherer Zusatzversicherungen an, die die zuvor beschriebenen Lücken abdecken.