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Pressemitteilung

Neue Flugsteuer und Luftverkehrsteuer in Deutschland und Rückerstattungsansprüche von Flugpassagieren

Die am 28.10.2010 vom Bundestag beschlossene Flugticket-Steuer wird je nach Entfernung der Flugstrecke zum Zielflughafen unabhängig von der Buchungsklasse für alle aus Deutschland abgehenden Flüge mit 8 oder 25 oder 45 Euro erhoben. Für Inlandsflüge fallen zusätzlich zur Luftverkehrsteuer 19% Umsatzsteuer an. Flüge nach Deutschland oder Transitflüge über Deutschland werden nicht besteuert. Treten Flugpassagiere ihren Flug nicht an oder kündigen sie die Flugbuchung vor Flugantritt, können die vorausgleisteten Steuern, Gebühren und Zuschläge vollumfänglich zurückgefordert werden.
(PM) Münster, 29.10.2010 - "Fliegen muss teurer werden" betitelte am 09.02.1995 eine große deutsche Boulevardzeitung das Interview mit der damaligen Umweltministerin Angela Merkel. "Die Bundesregierung wird international auf eine weltweite Besteuerung von Flugbenzin drängen", sagte Merkel damals. 15 Jahre später stellen die Ministerialbeamte der Bundeskanzlerin Merkel im Entwurf des Gesetzes über eine Luftverkehrsteuer fest: "Die zeitnahe Einführung einer Kerosinsteuer auf internationaler Ebene erscheint unrealistisch". Um trotzdem einen ökologischen "Anreiz zum energiesparenden Einsatz von Kraftstoffen" zu setzen, dachte sich die deutsche Bundesregierung die Luftverkehrsteuer aus. Diese soll zunächst als Alternative für die nicht durchsetzbare Kerosinsteuer erhoben werden.

Auf Grund der schwierigen Voraussetzungen eines einheitlichen und internationalen Vorgehens, hatten lediglich die Niederlande als einziger EU-Mitgliedstaat von einer Treibstoffsteuer auf Inlandsflüge Gebrauch gemacht. Dort wurde seit 01.01.2005 eine Kerosinsteuer in Höhe von 20,6 Cent je Liter Treibstoff erhoben. Die Steuer wurde mittlerweile ersatzlos abgeschafft, da die erwartete ökologische Lenkungswirkung ausblieb. Frankreich erhebt seit dem 01.07.2006 eine Flugticketabgabe in Höhe von einem Euro für innereuropäische bzw. vier Euro für Langstreckenflüge. Die Einnahmen aus der Abgabe sind zweckgebunden und sollen dem Hilfsprogramm UNITAID zur Beschaffung von Medikamenten dienen. Schweden hat seit dem 01.08.2006 eine Flugticketabgabe in Höhe von 10 Euro auf innereuropäische bzw. 20 Euro auf Langstreckenflüge eingeführt. In Großbritannien wird eine Passagiergebühr erhoben, die von Fluggästen zu zahlen ist und bis zu 120 Euro beträgt (APD- Air Passenger Duty). Nach Protesten vieler Flugpassagiere gegen die APD-Gebühr will die neue Regierung in Großbritannien die Abgabe überarbeiten und nicht Flugpassagiere, sondern Flugzeugbetreiber mit der Abgabe belasten.

Nach den Niederlanden, Frankreich, Schweden und Großbritannien zauberte die deutsche Regierung zu Beginn des Jahres 2010 eine Flugticketsteuer hervor. Die neue Luftverkehrsteuer wird in Deutschland bereits seit dem 01. September 2010 für alle Flugbuchungen erhoben, die Abflüge von deutschen Flughäfen im Jahr 2011 oder später umfassen. Der Gesetzentwurf kann kostenfrei und im Volltext auf der Gesetzesdatenbank des Reise-Recht-Wiki eingesehen werden. Die neu eingeführte Luftverkehrsteuer wurde erwartungsgemäß kritisiert. Die Luftverkehrsabgabe verstieße gegen das Grundgesetz und gegen europäisches Recht. Warnungen vor massiven Arbeitsplatzverlusten, Wettbewerbsnachteilen deutscher Fluggesellschaften und dem Ende deutscher Luftdrehkreuze wurden vorgebracht. Die Ticketsteuer würde massive Abwanderungen zu Flughäfen ins benachbarte Ausland auslösen. Sogar die spanische Tourismusministerin Joana Barceló der Balearen hat bei der Bundesregierung gegen die Luftverkehrsteuer protestiert.
Da die Steuerhoheit des deutschen Gesetzgebers lediglich Rechtsvorgänge in Deutschland umfasst, wird die Luftverkehrsteuer exklusiv für Abflüge von deutschen Flughäfen erhoben. Die Luftverkehrsteuer ist eine Rechtsverkehrsteuer, das bedeutet, sie knüpft an den "Rechtsvorgang" Abflug an, der besteuert wird und nicht an die Person oder den wirtschaftlichen Erfolg. Der Steuersatz ist gestaffelt und hängt von der Entfernung des Zielflughafens zum Flughafen Frankfurt am Main in Deutschland ab. Abflüge im Rahmen eines Inlandsfluges werden mit 8 Euro pro Ticket und Flugstrecke zuzüglich 19% Umsatzsteuer besteuert. Das bedeutet, dass die Steuer im Rahmen eines Inlandsfluges sowohl für Hinflug, als auch für den Rückflug anfällt, da grundsätzlich jeder Abflug von einem deutschen Flughafen besteuert wird. Europäische Mittelstreckenflüge bis 2.500 Kilometer Entfernung von Frankfurt am Main und Flüge nach Nordafrika werden ebenfalls mit 8 Euro für den Hinflug besteuert.
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