Pressemitteilung, 06.01.2007 - 12:31 Uhr
Perspektive Mittelstand
Neue Beschwerde beim EU-Menschenrechtskommissar gegen Deutschland
(PM) , 06.01.2007 - New York / London / Strasbourg / Nürnberg. (teen). 4. Januar 2007. Gegen die Bundesrepublik Deutschland wurde bereits vor drei Tagen ( 1. Januar 2007 ) eine weitere Beschwerde beim EU-Menschenrechtskommissar in Strasbourg von drei Bürgern aus der Stadt Nürnberg eingereicht wegen mehrfachen und schwerwiegenden Verletzungen von Menschenrechten in der Stadt Nürnberg.Die Stadt Nürnberg mit ihrer besondern historischen Vergangenheit in der Diktatur unter dem Terror-Regime Adolf Hitlers im dritten Reich (1933 - 1945), ist bekannt für die Vergabe des Menschenrechts-Filmpreises.Jetzt wurde bekannt, dass ausgerechnet in der Stadt, die den Schutz der Menschenrechte auf ihre Fahnen geschrieben hat, sich mehrfach, schwerwiegende Verletzungen von Menschenrechten nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen ( New York, 1948 ) und der Europäischen Sozial-Charta, die auch Deutschland unterzeichnete, zugetragen haben sollen, an der möglicherweise auch Mitarbeiter der Stadt Nürnberg beteiligt sind.Beim Menschenrechts-Filmpreis, der alle zwei Jahre in der Stadt Nürnberg vergeben wird, werden Menschenrechts-Verletzungen, die sich in anderen Ländern zutragen öffentlich gemacht und kritisiert. Bei der jetzt eingereichten Beschwerde muss nun auch die Verletzung von Menschenrechten im eigenen Stadtgebiet und in Deutschland untersucht werden.Der Oberbürgermeister der Stadt, Dr. Ulrich Mayl wurde heute in einem Schreiben über die Einreichung der Beschwerde wegen möglicher Verletzung der Menschenrechte gegenüber drei Personen aus Nürnberg unterrichtet.Bereits vergangene Woche reichte ein Journalist in der Nähe von Ludwigshafen am Rhein Beschwerde beim EU-Menschenrechtskommissar gegen eine große Krankenkasse und die Bundesrepublik Deutschland wegen der Verweigerung der ärztlichen Versorgung in Deutschland durch eine große Krankenkasse in Mannheim ein. Das gestrige telefonische Versprechen der Krankenkasse, wonach zugesichert wurde, dass eine ärztliche Versorgung ab heute möglich sein solle, wurde von der Krankenkasse nicht eingehalten.Damit ist dem Journalisten weiterhin seit dem 29. Dezember 2006 keine ärztliche Versorgung in Deutschland in einer akuten Notlage möglich, obgleich die Krankenversicherungs-Beiträge aus einem befristeten Vollzeit-Arbeitsplatz bis 31. Dezember 2006 an die Krankenkasse nachweisbar bezahlt wurden. Andreas Klamm: "Dies erfüllt möglicherweise den Tatbestand von grausamer, unmenschlicher Behandlung und Folter."Weitere ausführliche Berichterstattung folgt.