Pressemitteilung, 18.04.2009 - 22:52 Uhr
Perspektive Mittelstand
Neue Abschreibungsregel für Geringwertige Wirtschaftsgüter
(PM) , 18.04.2009 - Seit 01.01.2008 gelten neue Abschreibungsregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 1.000 Euro netto. 1. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 150 Euro netto sind gem. § 6 Abs. 2 S. 1 EStG zwingend sofort abzuschreiben. Das bisherige Wahlrecht gilt nicht mehr.2. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 Euro und 1.000 Euro netto sind gem. § 6 Abs. 2a EStG nach folgender neuer Regelung abzuschreiben: Für diese Wirtschaftsgüter ist zunächst ein Sammelposten zu bilden (z.B. GWG 2008) und gem. § 6 Abs. 2a EStG einheitlich über 5 Jahre mit jeweils 20% abzuschreiben. Die bisherige Sofortabschreibung gilt für diese Wirtschaftsgüter nicht mehr.Weitere Einzelheiten in den Aktuellen Nachrichten unter www.iyotta.de/index.php/steuerrecht.html