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Pressemitteilung

Neue Abmahnwelle der Rasch Rechtsanwälte für EMI Music mit Forderung von Unterlassung und Schadensersatz

Eine neue Abmahnwelle der Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg rollt an. Hierbei werden nun auch verstärkt Forderungen der EMI Music Germany GmbH &. Co. KG mit Sitz in Köln gelten gemacht.
(PM) Köln, 14.01.2011 - In dem Abmahnschreiben wird zunächst behauptet, dass der Empfänger der Abmahnung ein bestimmtes Album oder ein Musiktitel „unerlaubt“ im Internet „verwertet“ habe. Die Musik sei „zum Herunterladen verfügbar“ gemacht worden (sogenanntes file-sharing in Peer-to-Peer Netzwerken). Sodann wird im einschüchterndem Fettdruck gefordert, diese Handlung zukünftig „zu unterlassen“ und sich im Wiederholungsfall zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von jeweils „5.001,00 Euro“ zu verpflichten.

Der beigefügte Gerichtsbeschluss und die einseitige Aufzählung veralteter Gerichtsentscheidungen sollen den Anschein erwecken, dass die geltend gemachten Ansprüche völlig zu recht bestehen und leicht durchgesetzt werden können. Viele Empfänger des bedrohlich wirkenden Schreibens erliegen dem starken anwaltlichen Druck und lassen sich zu einem vorschnellen „Vergleich" und damit zur Zahlung eines weitestgehend unberechtigten „pauschalen Abgeltungsbetrags" in Höhe von 1.200,00 Euro bis 1.800,00 Euro, sowie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung mit einer drohenden Vertragsstrafe von sogar „5.001,00 Euro" je Einzelfall verleiten. Im Wiederholungsfall können die Rasch-Anwälte so Forderungen von einigen zehntausend Euro beanspruchen.

Richtige Reaktion bei Erhalt einer Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte:

Erster Tipp: Ruhe bewahren. Die Welt geht nicht unter! Machen Sie sich gegenwärtig, dass das wuchtige Anschreiben bei Ihnen zunächst Angst und Unsicherheit erzeugen soll und damit den Weg zu einem übereilten Anerkenntnis der horrenden Forderungen ebnen möchte. Angst und Unsicherheit sind jedoch stets schlechte Ratgeber. Sie sollten vielmehr besonnen reagieren und die Angelegenheit sachlich betrachten.

Stellen Sie zunächst sicher, das kein Computer an Ihren Internetzugang angeschlossen ist, der über Programme wie „Kazaa, Limewire, Bearshare, Bittorent, Edonky, Emule, Azureus, Ttorrent oder Shareaza" Kontakt zu Tauschbörsen, wie „Gnutella, Bittorent, Faststrack oder eDonkey200" aufbaut. Überprüfen Sie auch, dass keine Kinder oder Dritte Zugriff auf Ihren Internetanschluss haben. Sofern Sie das Internet über W-Lan nutzen, muss sichergestellt sein dass das Funknetzwerk nach neuestem Standard verschlüsselt ist.

Keinesfalls sollte man bei Erhalt einer Abmahnung die vorformulierten Verpflichtungserklärungen der Gegenseite ungeprüft unterschreiben, Auskünfte erteilen oder die viel zu hoch bemessenen Forderungen erfüllen! Wer eine Abmahnung der „Rasch Rechtsanwälte" erhält, sollte vielmehr nach Maßgabe des Einzelfalls besonnen und richtig reagieren, um so möglichen Schaden von sich oder seiner Familie abzuhalten.

Für die Analyse, welches Vorgehen in dem konkreten Einzelfall angeraten ist und wie den horrenden Forderungen ein endgültiger Riegel vorgeschoben werden kann, ist ein versierter juristischer Rat in jedem Fall lohnenswert, schließlich können Zahlungen an die Gegenseite weitestgehend vermieden werden. Ihr im Urheber-, Internet- und Medienrecht erfahrener Anwalt wird die Schwachstellen der Abmahnung gezielt ausfindig machen, eine gegebenenfalls notwendige Unterlassungserklärung eigens zu Ihren Gunsten individuell formulieren und für Sie abgeben. Hierdurch können Gerichtsprozesse vermieden und ungerechtfertigte Forderungen der Gegenseite effektiv abgewehrt werden.

Zusatz-Info, das sind die Abmahner:

Die „EMI Music Germany GmbH Co. KG" ist einer der größten Musikverlage der Welt und mahnt derzeit häufig die folgenden Titel ab:

„In And Out Of Consciousness“ von Robbie Williams, „Teenage Dream” der Sängerin Katy Perry "Walking On A Dream" der Gruppe Empire Of The Sun , „We've All Been There“ von Alex Max Band „This Is War“ der Künstlergruppe 30 Seconds To Mars und Alben von den Comedian Harmonists, Blur, 2Raumwohnung, Joe Cocker oder Cypress Hill.

Die vermeintlichen Rechtsverletzungen werden durch die „proMedia zum Schutz geistigen Eigentums mbH" aufgespürt. Die Internet-Detektei durchsucht Filesharing-Systeme, Torrent-Portale und Internet-Tauschbörsen, wie „BitTornado" oder „Sharepeaza" gezielt nach möglichen illegalen downloads. Dabei ist besonders pikant, dass das der Kanzleigründer der „Rasch Rechtsanwälte", Rechtsanwalt Clemens Rasch, auch Geschäftsführer der „promedia" ist und somit ein doppeltes Interesse an gewonnen Spionagedaten haben dürfte.

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Der Autor ist Rechtsanwalt in Köln. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der Rechtsanwaltskanzlei WAGNER HALBE Rechtsanwälte in Köln. Er berät und vertritt Privatmandanten und Unternehmer in Fragen des Urheber-, Internet und Medienrechts.

Bei Anregungen oder Fragen zu diesem Themenkomplex können Interessierte eine unverbindliche E-Mail direkt an die Adresse info@wagnerhalbe.de senden. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite www.wagnerhalbe.de
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