Neue Abmahnung von Kornmeier und Partner im Auftrag der GSDR GmbH - "The Disco Boys - I Surrender". Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von Euro 450,00 gefordert.
(PM) Waiblingen, 24.04.2010 - Heute erreicht uns eine neue Abmahnung der Kanzlei Kornmeier und Partner. Diesmal im Auftrag der GSDR GmbH. Gegenstand der Abmahnung ist die Tonaufnahme „I surrender" der Künstlergruppe „The Disco Boys". Den Abgemahnten wird regelmäßig vorgeworfen, diesen Titel auf Musiktauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht zu haben (sog. Filesharing).
Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von Euro 450,00 gefordert.
Wir haben deutschlandweit bereits mehrere tausend Abmahnungsbetroffene vertreten und empfehlen:
Bitte atmen Sie erst einmal ruhig durch. Auch wenn Sie wahrscheinlich zunächst die Höhe der Forderung schockt, ist es wichtig einen kühlen Kopf zu bewahren. In den meisten Fällen kann die Angelegenheit doch mit einem erheblich geringeren finanziellen Aufwand beigelegt oder die Forderung vollständig abgewehrt werden.
Bitte machen Sie in der ersten Aufregung nicht folgende Fehler:
1. Unterlassungserklärung unterschreiben und wegschicken
2. Geld auf das angegebene Konto überweisen
3. bei der Kanzlei anrufen und Informationen preisgeben
Auf keinen Fall sollten Sie sich ohne Rücksprache mit einem Anwalt schriftlich einlassen. Dies könnte sich im Nachhinein zu Ihrem Nachteil auswirken.
Keinesfalls sollte eine Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Eine Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben.
Beauftragen Sie einen auf diese Gebiete spezialisierten Rechtsanwalt.
Wir informieren Sie gerne in einer kostenlosen Erstberatung über Ihre Möglichkeiten auf die Abmahnung zu reagieren. Rufen Sie uns an unter 07151-2095528 oder auch per Email unter abmahnung@ms-concept.de
Es grüßt Sie herzlichst
Ihr Rechtsanwalt
Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M.