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Nachteilsausgleich ist keine Bevorzugung

Der BVL, Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie, sieht dringenden Handlungsbedarf an den Schulen, um die rechtlichen Ansprüche aus der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.
(PM) Berlin, 21.12.2009 - Der BVL, Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie, sieht dringenden Handlungsbedarf an den Schulen, um die rechtlichen Ansprüche aus der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.

„So lange wir noch dagegen kämpfen müssen, dass ein Nachteilsausgleich an den Schulen als Bevorzugung angesehen wird, stehen wir bildungspolitisch noch ganz am Anfang der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland“, sagt Annette Höinghaus, Pressesprecherin des BVL. Pädagogen sind in den meisten Fällen nicht über den Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich für SchülerInnen mit Behinderungen informiert, obwohl die nach ICD-10 klassifizierte Lese-/Rechtschreibstörung oder Rechenstörung als Behinderung eingestuft werden muss.

Viele Eltern tun sich schwer, neben der Stigmatisierung „Legasthenie oder Dyskalkulie“ auch noch von einer Behinderung zu sprechen. Dabei werden die betroffenen Kinder erst durch den fehlenden Nachteilsausgleich in der Schule zu „Behinderten“ gemacht, weil man sie daran hindert, ihre fachliche Kompetenz zeigen zu können. „Für einen Brillenträger ist die Brille der Nachteilsausgleich und für Kinder mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie z.B. technische Hilfsmittel, Zeitverlängerung oder andere Maßnahmen. Die Prüfungsbedingungen müssen so angepasst werden, dass ihr individueller Nachteil ausgeglichen wird. Damit erfolgt keine Bevorzugung, sondern der Nachteilsausgleich soll so gut wie möglich das Handicap ausgleichen“, erklärt Höinghaus.

Von einer Legasthenie (Lese-/Rechtschreibstörung) oder Dyskalkulie (Rechenstörung) sind ca. 5-6 % aller Schülerinnen und Schüler betroffen. Trotz einer guten allgemeinen Begabung kommt es zu starken Beeinträchtigungen beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen. Für die meisten betroffenen SchülerInnen bedeutet eine Legasthenie oder Dyskalkulie eine massive Beeinträchtigung bei Prüfungen und damit eines erfolgreichen Schulabschlusses. Obwohl im Dezember 2006 das Regelwerk der UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet und im März 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist, fehlt bis heute die praktische Umsetzung. Die Länder sind gefordert, einen Aktionsplan zu entwickeln, um das Regelwerk mit Leben zu füllen. Die Benachteiligung von SchülerInnen mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie, die wegen des fehlenden Nachteilsausgleichs noch immer daran gehindert werden, einen begabungsgerechten Schulabschluss zu erreichen, wurde in einigen Bundesländern nur ansatzweise bzw. gar nicht ausgeglichen. Der BVL fordert eine zügige Umsetzung, um den betroffenen SchülerInnen eine Chancengleichheit in unserem Bildungssystem zu geben.

Weitere Informationen zum Thema und zum Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. sind im Internet unter www.bvl-legasthenie.de abrufbar.

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Ansprechpartner für Rückfragen zu dieser Pressemitteilung:

(1) Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.

Frau Annette Höinghaus

Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.
Postfach 11 07
D-30011 Hannover

Telefon: +49 (0) 4193 96 56 02
Fax: +49 (0) 4193 96 93 04
E-Mail: presse@bvl-legasthenie.de
Internet: www.bvl-legasthenie.de

(2) PR-Agentur PR4YOU

Herr Holger Ballwanz, Herr Marko Homann

PR-Agentur PR4YOU
Schonensche Straße 43
D-13189 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 43 73 43 43
Fax: +49 (0) 30 44 67 73 99
E-Mail: presse@pr4you.de
Internet: www.pr4you.de

Über den Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.:

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. besteht seit über 30 Jahren und ist eine Interessenvertretung von Betroffenen und deren Eltern sowie von Fachleuten (Pädagogen, Psychologen, Ärzten, Wissenschaftlern und im sozialen Bereich Tätigen), die sich in Theorie und Praxis mit der Legasthenie und Dyskalkulie auseinandersetzen. Er trägt dazu bei, dass gesetzliche Grundlagen und wissenschaftliche sowie praktische Möglichkeiten der Hilfe in allen Bundesländern geschaffen und verbessert werden. Durch persönliche Beratung, Informationsschriften und Hinweise auf geeignete Literatur sollen die Eltern die Schwierigkeiten ihrer betroffenen Kinder besser verstehen lernen.

Der BVL fördert durch wissenschaftliche Kongresse und Veröffentlichungen die Forschung und den wissenschaftlichen Dialog unter Fachleuten aller beteiligten Disziplinen. Durch Informationen und Zusammenarbeit mit den Medien macht der BVL die Probleme der Legastheniker und Dyskalkuliker bekannt.

Weitere Informationen zum Thema Legasthenie und über den Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. sind im Internet unter www.bvl-legasthenie.de abrufbar.
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