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Nachmieter muss bei Wohnungsübernahme zahlen. Urteil für bessere Stellung des Mieters bei Auszug

(PM) Leipzig, 28.10.2009 - Findet der ehemalige Mieter einen Nachmieter für seine Wohnung, ist er mit Auszug aus seiner Wohnung von der Mietzahlungspflicht entbunden. Diese Entscheidung traf kürzlich das Amtsgericht Neuruppin. Das Urteil ist vor allem dann relevant, wenn der ehemalige Mieter vorzeitig aus der Wohnung auszieht und diese dem Nachmieter für Renovierungsarbeiten überlässt. Für die gekündigte Wohnung muss in diesem Fall keine Miete mehr gezahlt werden, so das Immobilienportal www.myimmo.de.

Die richterliche Entscheidung entlastet damit vordergründig all jene, die eine Wohnung aufgeben. Denjenigen, die eine neue Wohnung mieten (www.myimmo.de/ratgeber/lexikon/wohnung-mieten), gibt sie wiederum Rechtssicherheit. Im zu verhandelnden Fall hatte ein Mieter seine Wohnung zu Anfang Januar gekündigt und die Wohnung bereits im Oktober verlassen. In einer mündlichen Verabredung versicherte der Vermieter, dass keine weitere Miete gezahlt werde müsse, wenn noch vor Vertragsende ein Nachmieter gefunden werde.

Kurz darauf wurde ein neuer Mietvertrag zum Dezember unterschrieben. Der ehemalige Mieter stellte daraufhin seine Zahlungen ein, weil der Vermieter die Wohnung an den neuen Mieter übergab, damit dieser im Laufe des Novembers Malerarbeiten durchführen konnte. Dennoch verlangte der Vermieter, dass die komplette Novembermiete gezahlt werden müsse. Bisher hätte der Mieter seiner Zahlungspflicht bis zum Vertragsende nachkommen müssen. Das Gericht schloss sich jedoch der Auffassung des Mieters an. Denn dieser könne die Wohnung nicht mehr selber nutzen und müsse aus diesem Grund keine weiteren Mietbeträge zahlen.

Weitere Informationen:
news.myimmo.de/mietzahlungspflicht-entfaellt-wenn-nachmieter-vorhanden/1527.html
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