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Wenn der Nachhaltigkeitsbericht zur Pflicht wird .....

(PM) Kalchreuth, 27.09.2016 - Zum 1. Januar 2017 ändert sich das Bilanzrichtliniengesetz: der Nachhaltigkeitsbericht wird zur Pflicht! Eine echte gesetzliche Verpflichtung wird in Deutschland nur wenige Unternehmen treffen. Das sind:

- generell nur kapitalmarktorientierte Unternehmen
- die mehr als 500 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt haben, sowie
- einen Umsatz von über 40 Mio. Euro bzw. eine Bilanzsumme von über 20 Mio. Euro

Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) sind nicht davon betroffen, ebenso keine großen GmbHs und Stiftungen.

Trotzdem - befindet sich ein nicht gesetzlich verpflichtetes Unternehmen in der Lieferkette eines der betroffenen Unternehmen, werden diese in Zukunft Informationen zu CSR und Nachhaltigkeit von ihren Lieferanten fordern.

Vor dem Hintergrund europäischer und globaler Entwicklungen rückt die soziale Verantwortung von Unternehmen, die sogenannte Corporate Social Responsibility (CSR), immer mehr in das Zentrum des wirtschaftlichen Handelns. Ziel der CSR, d.h. der Nachhaltigkeitsberichterstattung, ist es, den Fokus nicht nur auf den rein finanziellen Aspekt der Gewinnmaximierung zu legen, sondern der nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung mehr Beachtung und Gewichtung zu schenken.

In der Richtlinie 2014/95/EU wird auf bestehende Systeme und Rahmenwerke verwiesen, die besonders geeignete Hilfestellung für die Berichtspflicht und die verlangten Aspekte bilden. Diese sind:

UN Global Compact: Verpflichtung, die Geschäftstätigkeit an zehn Prinzipien aus den Bereichen Arbeitsnormen, Umweltschutz, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung auszurichten. Es wird ein jährlicher Fortschrittsbericht erstellt, der die Forderungen aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfüllt.

ISO 26000: Die Unternehmen verpflichten sich zur Einhaltung von Grundsätzen gesellschaftlicher Verantwortung, wie Rechenschaftspflicht, Transparenz, ethisches Verhalten, Achtung von Stakeholder-Interessen, Rechtsstaatlichkeit, internationaler Verhaltensstandards und Menschenrechte.

EMAS: die jährliche EMAS-Umwelterklärung genügt den Anforderungen der Berichtspflicht.

DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex): Die 20 Kriterien des DNK bieten Orientierung für die strategische Ausrichtung von Unternehmen bezüglich Ökologie, Soziales und Unternehmensführung.

GRI (Global Reporting Initiative): Ein umfassender und verbreiteter Standard für Nachhaltigkeitsreporting. Er wurde entwickelt im internationalen Dialog zwischen Vertretern der Wirtschaft, Gewerkschaften, Gesellschaft und Wissenschaft.

Auch Unternehmen, die nicht betroffen sind, können selbst die Initiative ergreifen und öffentlichkeitswirksam und transparent vermitteln, dass sie mehr für die Gesellschaft und die Umwelt tun, als gesetzlich gefordert ist.
PRESSEKONTAKT
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Frau Dipl. Inf. Sigrid Hauenstein
Am Nordhang 37
90562 Kalchreuth
+49-911-5402937
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