Pressemitteilung, 10.09.2009 - 15:38 Uhr
Perspektive Mittelstand
„Nachbesteuerung der Renten“ Keine Amnestie für Rentner mit Steuerschulden
(PM) Bonn, 10.09.2009 - Das Bundeszentralamt für Steuern hatte die Rentenversicherungen angewiesen, ab dem 1.10.2009 die Finanzämter über die ausgezahlten Renten zu informieren. Damit weiß der Fiskus spätestens zum Jahresende, welche Renteneinkünfte Senioren ab 2005 bezogen haben. Dabei können Rentner nicht auf eine Amnestie hoffen, wenn sie aufgrund der neuen Kontrollen plötzlich Einkommensteuer auf ihre Alterseinkünfte nachbezahlen müssen. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt entsprechende Forderungen zurückgewiesen. Denn eine Verschonung von Rentnern wäre mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung nicht vereinbar und eine besondere Erlassregelung gegenüber Beziehern anderer Einkünfte nicht zu rechtfertigen. Auslöser dieser Reaktion war eine Forderung des Sozialverbands VdK, Rentnern mit Steuerschulden von weniger als 500 € die Nachzahlung zu erlassen, damit sie nicht als Steuerhinterzieher kriminalisiert werden.Hintergrund hierfür ist die vor kurzem beendete Zusendung der bundeseinheitlichen Steuer-Identifikationsnummer an alle Bürger. Nunmehr können die gesetzlichen und privaten Versicherungen dem Fiskus die Rentenbezugsmitteilungen für die Jahre 2005 bis 2008 nachmelden. Damit weiß das Finanzamt flächendeckend, wer wie viel Renten kassiert hatte und kann daraufhin überprüfen, ob die Einnahmen ordnungsgemäß versteuert worden sind.Experten gehen davon aus, dass von den rund 20 Mio. Rentnern gut ein Viertel eine Steuererklärung abgeben muss und es schätzungsweise bei etwa 10% zu Nachforderungen kommt. Das kann sogar dazu führen, dass das Finanzamt Steuernachzahlungen von den Erben verlangt, weil der betroffene Rentner bereits verstorben ist.Das Bundesfinanzministerium hingegen hält es für nicht nachvollziehbar, dass 2 Mio. Rentner Steuern nachzahlen müssen. Denn steuerpflichtig waren die Renten schon vor der Systemumstellung im Jahr 2005 durch das Alterseinkünftegesetz. Beziehen Ruheständler seit 2006 oder früher Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung und verfügen sie über keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte, dann führt eine Rente von bis zu 18.900 € im Jahr nicht zu einer Steuerlast. Bei Verheirateten verdoppeln sich die Beträge sogar. Wer die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung bisher ignoriert hat, muss neben der Nachzahlung auch noch mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einem Strafverfahren kommen. Um dies zu verhindern, lohnt eine Selbstanzeige beim Finanzamt. Dann muss die Steuer zwar voll bezahlt werden, aber es folgen keine strafrechtlichen Konsequenzen. Wer einen solchen Schritt überlegt, sollte jedoch zuvor einen Experten – beispielsweise einen Steuerberater – einschalten. (Zeichen: 2.753)Die Veröffentlichung des Beitrags ist kostenlos bei Verwendung folgender Fußzeile:Mehr zu ähnlichen Themen finden Interessierte in dem Ratgeber „Steuern sparen für Senioren“ von Dr. Hagen Prühs, erschienen beim VSRW-Verlag, Bonn. Das Buch kann für 19,80 € unter Tel. 0228 95124-0 oder unter www.vsrw.de bestellt werden.Textkürzungen sind gestattet. Nach Veröffentlichung bitte einen Beleg an: VSRW-Verlag, z. Hd. Eva Hilger, Rolandstr. 48, 53179 Bonn oder per E-Mail an: hilger@vsrw.de


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