Pressemitteilung, 26.06.2009 - 09:40 Uhr
Perspektive Mittelstand
Nachbarschaftshilfe im Urlaub - Worauf man achten sollte, wenn der Nachbar Blumen gießt
(PM) , 26.06.2009 - Der Lastminute Flug ist gebucht. Jetzt muss noch schnell für die eigenen vier Wände Sorge getragen werden. Gut zu wissen, dass der Nachbar die Post aus dem Briefkasten holt, die Pflanzen in der Wohnung gießt und das daheim gebliebene Haustier versorgt. Wer auf gute Nachbarschaftshilfe hofft, sollte jedoch einige Dinge beachten. Das Internetportal www.ab-in-den-urlaub.de informiert, wer im Fall des Falles für Schäden aufkommen muss. Die Gesetzeslage spricht von einem so genannten „stillschweigenden Haftungsausschluss“, wenn dem Helfer während des Urlaubs ein Missgeschick geschieht. Die Privathaftpflicht-Versicherung entscheidet in einem solchen Fall gegen eine Kostenübernahme. Dennoch ist der Abschluss einer Privathaftpflicht-Versicherung ratsam: Die Klausel des „stillschweigenden Haftungsausschlusses“ gilt nicht in allen Schadensfällen. Der Nachbar ist nicht verpflichtet, bei leicht fahrlässigen Schäden für die Kosten aufzukommen. Anders sieht es aus, wenn der Helfer den Schaden grob fahrlässig verursacht. Kann diese grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, ist es empfehlenswert, die private Haftpflicht-Versicherung einzuschalten. Eine weitaus größere Verantwortung trägt, wer das daheimgebliebene Haustier betreut. Denn wer längere Zeit auf den Vierbeiner seiner Nachbarn aufpasst, geht einen „stillschweigenden Verwahrungsvertrag“ ein. Sollte in dieser Zeit das Tier jemanden beißen, würde das Aushilfsherrchen oder -frauchen haftbar gemacht werden.Weitere Informationen: www.ab-in-den-urlaub.de/service/presse Kontakt:Tilo SommerUnister MediaBarfußgässchen 1104109 LeipzigTel: +49/341/49288-240Fax: +49/341/49288-59tilo.sommer@unister-media.deDie Unister Media GmbH vermarktet erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Reisebereich wie www.ab-in-den-urlaub.de, http://www.fluege.de, www.hotelreservierung.de und www.reisen.de. Außerdem tritt die Unister GmbH mit www.urlaubstours.de als Reiseveranstalter auf und versteigert Reisen über www.auvito.de dem Online- Auktionshaus. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.private-krankenversicherung.de und Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten.


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