Pressemitteilung, 12.05.2010 - 13:19 Uhr
Perspektive Mittelstand
Mut zum Risiko als Weg aus der Krise
Vor der Krise, während der Krise, nach der Krise auch.
(PM) Potsdam, 12.05.2010 - Während der Finanzmarkt unberechenbar erscheint, suchen andere nach Lösungen. Und die AVG (Anlagen- und Vorsorgeberatungsgenossenschaft eG) beweist, mit der Erzielung einer regelmäßig weit überdurchschnittlichen Rendite unter weitgehendem Ausschluss des Verlustrisikos, dass es geht.Eine Genossenschaft ist eine ganz besondere Geschäftsform. Darum hat sie auch ein eigenes Gesetz. Dieses bietet einer eingetragenen Genossenschaft ein maßgeschneidertes Rechtskleid, um gemeinsam zu erreichen, was allein nicht zu schaffen ist. Flache Hierarchien, Mitbestimmung, finanzielle Sicherheit für den Einzelnen - es gibt viel, was für die Genossenschaft spricht. Dabei unterliegt eine Genossenschaft besonders strengen Sicherheitsprüfungen, sie wird durch einen staatlich anerkannten Prüfungsverband kontrolliert (ähnlich BaFin). Beim Genossenschaftssparen hat jeder Sparer gesetzlich verankerte persönliche Mitwirkungsrechte und ist als Mitglied am Ertrag beteiligt.Eine Landwirtschaft zu betreiben oder günstige Wohnungen bereitzustellen, waren früher Motive der Genossenschaftsbewegung. Seinen Arbeitsplatz zu sichern, Aufträge zu akquirieren oder gemeinsam Geld anzulegen, sind moderne Formen der Selbsthilfe. Sie bietet kleinen Unternehmen und Bürgern Schutz, Größenvorteile und Vernetzungsgewinne. Die Genossenschaft bietet ihren Mitgliedern den Rahmen für gemeinsame Aktivitäten oder die Auslagerung von übergreifenden Tätigkeiten. Und dabei haften die Mitglieder, anders als bei der häufigsten Form der Partnerschaftsgründung, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR, nicht mit ihrem privaten Vermögen.Die Gesellschaftsform der Genossenschaft steht für gemeinsames Engagement bei voller Eigenverantwortung des Einzelnen. Heißt: Die Genossenschaft ist die einzige Gesellschaftsform, bei der Solidarität, soziales Denken und Demokratie untrennbar miteinander verbunden sind. Anders als bei Aktiengesellschaften, wo derjenige mit den meisten Anteilen das Sagen hat, hat jedes Genossenschaftsmitglied in der Mitgliederversammlung eine Stimme, ganz gleich wie viele Anteile es besitzt.Geschäftliche Überschüsse, die über die Dividende hinausgehen, werden reinvestiert oder für Rücklagen verwendet. Eine Abschöpfung der Gewinne wie bei kommerziellen Unternehmen findet nicht statt. Das führt zu einer hohen Anlagenqualität zum günstigen Preis. Zudem wird - aufgrund der breit gefächerten Mitglieder- und damit Eigentümerstruktur - durch den Austritt eines Mitgliedes nicht gleich die Existenz des ganzen Unternehmens gefährdet, wie es beispielsweise bei dem Austritt eines GmbH-Gesellschafters oft der Fall ist.Mitglieder profitieren von ihren gezeichneten Anteilen durch die Auszahlung einer Dividende auf das eingezahlte Kapital. Einfach eine höhere Dividende pro Euro, das ist der am schnellsten spürbare Vorteil der AVG eG, der Anlagen- und Vorsorgeberatungsgenossenschaft. Doch auch die weiteren Vorteile dieses besonderen Geschäftsmodells machen einen fühlbaren Unterschied zu anderen Anlageformen.


ANLAGEN

von staatlichen Prüfungsverbänden regelmäßig kontrolliert, seit Jahren in Folge zweistellige Rendite (PDF, 216,83 KB)

ANSPRECHPARTNER/KONTAKT

AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG
Herr Dipl.-Ing. Andreas Lechtenfeld
Menzelstraße 14
14467 Potsdam
+49-331-7017777
andreas.lechtenfeld@karriere.ag
www.AVGeG.de


ÜBER AVG ANLAGEN- UND VORSORGEBERATUNGSGENOSSENSCHAFT EG

Die AVG eG ist … eingetragen im HR des AG Potsdam unter GnR 425 P Geschäftsanschrift: Menzelstraße 14, 14467 Potsdam Vorstandsvorsitzender: Dipl.-Wirt.-Inf. Ingo Tributh, Berlin Aufsichtsratsvorsitzender: Dipl.-Kfm. James H. Klein, Potsdam Ihr gesetzlicher Prüfungsverband ist der … Potsdamer Prüfungsverband e.V. Potsdamer Straße 109 A 14974 Ludwigsfelde Mitglieder haben unter anderem … Recht auf (kostenfreie) Beratung in allen Finanzangelegeneheiten Stimmrecht bei der eG Dividendenberechtigung bei der eG Mitglieder können sich beteiligen … mit mindestens einem geschäftsanteil in Höhe von 1.000 EUR und jedem Vielfachen davon. Es gibt keine Beschränkung, jedoch ist eine Zustimmung des Vorstands erforderlich Die Einlage erfolgt zum Nominalwert. Weiterhin ist das von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene Eintrittsgeld zu entrichten, das gegenwärtig 500 EUR beträgt. Mitglieder können ausscheiden … Die Rückzahlung des Guthabens eines Mitglieds erfolgt bei Kündigung gegenüber der eG (zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten) zum tatsächlichen (Buch-)Wert inklusive Stiller Reserven aus der Ergebnisrücklage. Möglich ist auch eine Teilkündigung (Verringerung der Zahl der Geschäftsanteile). Darüber hinaus ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist die Übertragung von Geschäftsguthaben an Dritte auf Verhandlungsbasis möglich. Die eG unterstützt diese Möglichkeit durch Veröffentlichung von Angeboten und Nachfrageangeboten auf ihrer Internetseite (avgeg.de).