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Plotkin. Fachdolmetscher für Russisch
Pressemitteilung

Money makes the world go round - kein Geld für Übersetzungen?

Wie schnell wird ein Anwalt zum Fußballspieler, wenn das Geld für korrekte Übersetzungen knapp ist ...
(PM) Dortmund, 28.04.2016 - Wie oft geht man als Prozessbeteiligter zu einer Verhandlung, in der sich herausstellt, dass jemand nur mangelhaft Deutsch spricht? Vorher ist es nicht aufgefallen, weil beim Anwaltstermin ein Verwandter dolmetschte und ggf. im korrekten Deutsch am Schriftverkehr teilnahm. Dann wird auf die Schnelle jemand zum Dolmetschen angerufen, meistens sind es die Übersetzungsbüros, die – selbstverständlich, wie denn sonst? – alle Sprachen von qualifizierten Muttersprachlern anbieten. Aber darf man denn das? Klares Nein!

Nach Allgemeinen Verfügungen der Landesjustizministerien, gestützt auf die Vorschriften des AGGVG, führen die Oberlandesgerichte ein gemeinsames Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer. Dieses wird im Justizportal des Bundes und der Länder veröffentlicht. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen bei der Auswahl von Dolmetschern und Übersetzern grundsätzlich auf dieses Verzeichnis Zugriff nehmen.

Denn der Sinn und Zweck der Regelungen, nach welchen ausschließlich die beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer geladen werden dürfen, ist ja die Sicherstellung einer fehlerfreien Übertragung des gesprochenen bzw. geschriebenen Wortes. Die Voraussetzungen für die Beeidigung und Ermächtigung sind z. B. “die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit” und “fachliche Eignung” aufgrund der Ausbildung, an deren Ende ein Diplom oder eine staatliche Prüfung steht. Allgemein beeidigte Dolmetscher und ermächtigte Übersetzer gelten somit als sprachliche Sachverständige, die ihre rechtssprachliche Kompetenz und ihre persönliche Integrität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit einbringen. Sie haben ihre Unbedenklichkeit durch Führungszeugnis und die Auszüge aus dem Schuldner- und dem Insolvenzverzeichnis und ihre Fähigkeiten und Sprachkenntnisse durch entsprechende Prüfungen nachgewiesen. Außerdem geht es um den Datenschutz und die Haftung – ermächtigte Übersetzer und beeidigte Dolmetscher haben einen Eid geleistet und haften ggf. persönlich. Die Büros übernehmen grundsätzlich keine Haftung.

Neulich durfte der Verfasser einer Verhandlung des örtlichen AG beiwohnen, in der eine junge Dame dolmetschte, die laut Informationen auf der Webseite des von der Geschäftsstelle beauftragten Übersetzungsbüros gerade ihre Berufsausbildung zur Bürokauffrau macht und weder beeidigt noch ermächtigt ist, jedoch nach eigenen Angaben bereits die Anklageschrift in dieser Sache übersetzt hatte, ohne dazu ermächtigt gewesen zu sein.

Die Dame machte klassische, indes teilweise schwerwiegende Anfänger-Fehler, die eindeutig darauf schließen lassen, dass Jura nicht unbedingt ihr Metier ist. So wurde der Rechtsanwalt zum Abwehrspieler, immerhin beides “Verteidiger”. Ein Realschulabschluss wurde zum Abitur erklärt, weil man ja danach studieren könne. Die Sozialstunden wurden zu den “sozialen Stunden”, mithin (so die anschließende Erklärung) zu den Stunden, die man etwa in einem Schwimmbad zum ermäßigten Preis beanspruchen kann, “Happy Hour” für sozialschwache Bevölkerungsschichten, analog Sozialticket. Die Pointe folgte aber erst am Schluss der Sitzung, als der Richter befürchtete, einen unvollständigen Akt gehabt zu haben (gemeint war die Akte :-)). (War meine Akte etwa nicht vollständig?) Der Angeklagte tat einem leid, aber was hätte man als “nur” die Öffentlichkeit tun können?

Bei der Polizei versucht man indes zu sparen, wenn es um die Dolmetscher und Übersetzer geht, denn es gebe ja auch im Hause so viele Polizisten mit Migrationshintergrund, die der Fremdsprachen mächtig sein wollen und somit als Dolmetscher und Übersetzer agieren… Wozu denn neue Kosten produzieren?

Neuerdings habe der Verfasser bei einem Polizeipräsidium gedolmetscht und rein zufällig einige auf Russisch “übersetzte” Formulare zu Gesicht bekommen, u. a. die der Beschuldigtenbelehrungen. Da wurde ich baff, als ich sah, dass es statt “rechtskräftig Verurteilte” – “rechtmäßig Verurteilte” hieß. Es mag ja tatsächlich unrechtmäßig Verurteilte geben, in der Übersetzung war der Sinn des Originals jedoch eindeutig verfehlt. Statt “sich an einen Verteidiger wenden” hieß es “sich an einen Abwehrspieler respektive einen Beschützer wenden” – scheint ein beliebter Fehler bei den russischen Kollegen zu sein, denn es sind ja beides Verteidiger).

Statt “Sie als Betroffener” stand in der Belehrung eines Beschuldigten (!) “Sie als Täter" – (die Unschuldsvermutung lässt grüßen), statt “Ihnen wird die Straftat vorgeworfen” – “Sie haben die Straftat begangen”, statt “Gegen Sie werden Strafverfahren geführt” – “Sie werden Beteiligte eines Strafverfahrens sein, in dem es eine Anklage geben wird”, bloß in welcher Rolle man beteiligt sein wird, verschweigt die Übersetzung, usw., usf. … Und das waren nur die ganz groben Patzer, die indes etwa 10 % von der Gesamtzahl der Fehler ausmachten.

Tja, bei einem ermächtigten Übersetzer und beeidigten Dolmetscher wäre so etwas bestimmt nicht passiert, aber auch in der Justiz gilt wohl: Money makes the world go round…
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�BER RUSSISCHDOLMETSCHER IGOR PLOTKIN

Fachdolmetscher für Russisch Igor Plotkin ist verantwortlich dafür, dass man die Sprachbarriere Deutsch - Russisch überwindet. Er befasst sich vorwiegend mit juristischen Themen, da er sich nach dem Studium der Rechtswissenschaften ...
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