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Mit der „Goldenen Aktie“ gegen Staatsfonds

(PM) , 24.07.2007 - EU-Kommission will Schlüsselindustrien vor fremdem Zugriff schützen

Von Ansgar Lange

Bonn/Brüssel – Seit einiger Zeit wird über den Schutz europäischer Schlüsselindustrien vor dem Zugriff russischer oder chinesischer Staatsfonds diskutiert. Falls sich beispielsweise die Deutschen nicht gegen solche Begehrlichkeiten rüsten würden, stünden sie bald als „naive Trottel“ da, warnte Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU). Bisher sieht die Rechtslage in den westlichen Ländern unterschiedlich aus. „In Frankreich und den USA gibt es Mechanismen gegen unliebsame Unternehmenskäufe durch ausländische Unternehmen – zum Beispiel in den USA seit Ende der achtziger Jahre einen Ausschuss für ausländische Direktinvestitionen (Committee on Foreign Direct Investment in the United States, CFIUS). Vertreter des Weißen Hauses, des Außen-, Verteidigungs- und Heimatschutzministeriums prüfen Fragen der ‚nationalen Sicherheit’, die durch ausländische Investitionen berührt werden“, erläutert der Bonner Rechtsexperte Markus Mingers von der Kanzlei Mingers & Kollegen www.mingers-kollegen.de. Ein derartiges Vorgehen sei nach dem deutschen Rechtssystem nicht denkbar. Das deutsche Wettbewerbsrecht schütze nur für den Geltungsbereich der Bundesrepublik und mit Abstrichen in der Europäischen Union. „Auf der Basis der geltenden Rechtslage verbleiben zur Zeit lediglich bilaterale Vereinbarungen mit den entsprechenden Ländern“, so Mingers. Wenn also beispielsweise ein russischer Staatskonzern die Stadtwerke einer deutschen Großstadt übernehmen will, gibt es keine schlagkräftigen juristischen Waffen, um dies abzuwehren. Bei einem deutschen Großkonzern bliebe die Möglichkeit, den Vorgang kartellrechtlich prüfen zu lassen.

Jetzt macht die EU-Kommission in Gestalt des britischen Kommissars Peter Mandelson mobil. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) www.faz.net berichtet, werde erstmals erwogen, Unternehmen mit Hilfe so genannter Goldener Aktien vor dem unerwünschten Zugriff ausländischer Staatsfonds zu schützen. „Die Inhaber einer Goldenen Aktie genießen gegenüber anderen Aktionären besondere Privilegien, beispielsweise Mehrfachstimmrechte oder ein Vetorecht. Damit können unerwünschte Anteilseigner oder feindliche Übernahmen blockiert werden“, so die FAZ. Bisher seien Goldene Aktien in der EU mit Ausnahme von sicherheitsrelevanten Rüstungsunternehmen verboten, da sie gegen das Prinzip des freien Kapitalverkehrs verstießen.
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