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Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Dienstunfähigkeitsklausel der NÜRNBERGER können auch Beamte optimal vorsorgen

Nicht nur Angestellte, auch Beamte sollten auf eine Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit vorbereitet sein: Die NÜRNBERGER hat mit der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Dienstunfähigkeitsklausel den passenden Schutz für Beamte.
(PM) Nürnberg, 10.12.2015 - Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet für Angestellte einen zuverlässigen Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen einer Berufsunfähigkeit, egal ob diese durch schwerwiegende Erkrankungen oder Unfälle zustande gekommen ist. Beamte, Lehrer, Polizisten oder Soldaten sind mit den herkömmlichen Tarifen allerdings nicht immer optimal abgesichert, denn Beamte werden i. d. Regel nicht berufsunfähig sondern dienstunfähig. Sind sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage, ihre Pflichten gegenüber dem Dienstherrn zu erfüllen, kann dieser sie für dienstunfähig erklären und in den Ruhestand versetzen. Die Dienstunfähigkeit deckt sich formal allerdings nicht mit einer Berufsunfähigkeit, sodass herkömmliche BU-Versicherungen in diesen Fällen oftmals nicht greifen. Zwar stellt der Staat – ähnlich der Erwerbsminderungsrente für Angestellte – eine Dienstunfähigkeitsrente, das sogenannte Ruhegeld zur Verfügung, ohne private Vorsorge müssen aber auch Beamte meist mit erheblichen Einkommensverlusten rechnen. Hinzu kommt, dass ein begründeter Anspruch auf Ruhegeld erst nach einer Dienstzeit von mindestens fünf Jahren besteht.

Daher sollten auch Beamte nicht auf einen ausreichenden Schutz verzichten und vorsorgen. Die Versicherung sollte sich allerdings genau an deren Bedürfnisse anpassen: Die NÜRNBERGER bietet im Rahmen ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine sogenannte Dienstunfähigkeits-Klausel an. Mit ihr ist ein voller Versicherungsschutz bei Dienstunfähigkeit gewährleistet. Zusätzlich verzichtet die NÜRNBERGER auf die sogenannte „abstrakte Verweisung“. Tarife, welche auf diese Klausel nicht verzichten, würden keine Leistung erbringen, wenn der Versicherte theoretisch eine alternative Tätigkeit ausüben könnte. Durch die starke Eingrenzung der Leistungsausschlüsse sorgt die NÜRNBERGER außerdem für eine umfassende Absicherung.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit der DU-Klausel kann separat oder auch als Zusatzversicherung zu einer Risikolebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie z. B. Heirat, Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit oder bei Besoldungserhöhung, kann die vereinbarte Rente auch ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.

Mehr Informationen der NÜRNBERGER zur Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es auf unserem BUV-Blog www.nuernberger-berufsunfaehigkeitsversicherung-informationen.de/ und auf dem Channel bei YouTube www.youtube.com/user/NuernbergerTV.
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Die NÜRNBERGER Versicherungsgruppe gehört mit einem Umsatz von rund 4,7 Mrd. EUR im Geschäftsjahr 2013 und bundesweit 27.000 Mitarbeitern im Außen- und Innendienst zur Spitzengruppe der deutschen Versicherer. Die NÜRNBERGER ...
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